14. November 2025 – dpa

Ermittlungen

Tödlicher Angriff in Bad Kleinen – Unterbringung beantragt

Ein 37-Jähriger soll einen 31-Jährigen in einem Schnellimbiss in Bad Kleinen mit einem Messer angegriffen und später tödlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschat beantragt aber keine reguläre U-Haft.

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Am Tag nach dem tödlichen Messerangriff in Bad Kleinen waren Polizeibeamte mit Metalldetektoren vor Ort unterwegs.

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Mann in Bad Kleinen (Landkreis Nordwestmecklenburg) gehen die Ermittler bei dem festgenommenen Tatverdächtigen von verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit aus. Wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte, gibt es Grund zu der Annahme, dass sich der 37-jährige Deutsche zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung in einem entsprechenden Zustand befand.

Er steht demnach im Verdacht, am Donnerstagabend einen 31-jährigen Türken in einem Schnellimbiss unvermittelt mit einem Messer angegriffen zu haben. Das Opfer soll versucht haben, sich nach draußen in Sicherheit zu bringen. Dort soll der 37-Jährige erneut auf ihn eingestochen haben. Der 31-Jährige starb den Angaben zufolge vor Ort.

Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht Schwerin eine vorläufige Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt. Die Ermittlungen dauerten an.

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