16. April 2024 – dpa
Milliarden Kubikmeter Erdgas sollen über das LNG-Terminal auf Rügen jährlich in das deutsche Netz eingespeist werden. Umweltverbände laufen Sturm. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug.
Trotz mehrerer juristischer Niederlagen im Zusammenhang mit dem Bau der LNG-Pipeline auf Rügen gehen Umweltverbände optimistisch in das Hauptverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag. Es werde nicht einfach, das Gericht zu überzeugen, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Dienstag. Aber die Frage der Gasmangellage, die für das Projekt entscheidend war, gebe es nicht.
Im September hatten die Leipziger Richter den Weiterbau des Terminals für Flüssigerdgas (LNG) und die Anbindungspipeline genehmigt. In Eilverfahren wurden Anträge mehrerer Umweltverbände auf einen Baustopp zurückgewiesen. Etwa 50 Kilometer lang ist die Leitung von Lubmin durch den Greifswalder Bodden, um den Südosten Rügens herum bis nach Mukran im Norden der Insel.
Unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Gesetzgeber mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, im Sinne der Versorgungssicherheit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Dagegen zielen die Klagen der Umweltverbände. Am Donnerstag startet das Hauptverfahren in Leipzig.
In der vergangenen Woche hatte das Umweltamt Vorpommern den Regelbetrieb des LNG-Terminals genehmigt. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff «Energos Power», das seit Anfang März im Probebetrieb läuft. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff LNG aufnehmen, umwandeln und über die Pipeline in der Ostsee zum Einspeisepunkt in Lubmin leiten. Spätestens am 15. Mai soll der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreichen.
Auch gegen die Genehmigung des Regelbetriebs wollen die beiden Umweltverbände und die Gemeinde Binz juristisch vorgehen. «Der Schaden für die Umwelt und Natur ist zwar schon durch den Bau entstanden. Aber der Regelbetrieb hätte eine Dauerbelastung durch den immensen Tankerverkehr zur Folge», erläuterte Müller-Kraenner.
Ob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bereits am Donnerstag eine Entscheidung fällt, ist unklar.