16. September 2026 – dpa

Klage gegen LNG-Terminal

LNG-Terminal auf Rügen: Gemeinde Binz verliert Rechtsstreit

Das LNG-Terminal auf Rügen darf weiter betrieben werden. Die Sicherheitsbedenken der Gemeinde Binz überzeugten das Bundesverwaltungsgericht nicht. Der Bürgermeister blickt nach vorn.

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LNG-Terminal auf Rügen: Bundesgericht prüft Risiken für Binz. (Archivbild)

Die Gemeinde Binz ist mit ihrer Klage gegen die Genehmigung des Terminals für Flüssigerdgas (LNG) auf Rügen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies die Klage als unzulässig zurück (BVerwG 7 A 6.25). Schutzobjekte wie kommunale Einrichtungen liegen weit außerhalb des ermittelten Sicherheitsabstandes, begründete der 7. Senats seine Entscheidung.

«Auch Eingriffe mit Drohen sind mit berücksichtigt worden», sagte der Vorsitzende des Senats, Martin Steinkühler. Die Entfernung vom LNG-Terminal zum nächstgelegenen geplanten Gebiet der Gemeinde Binz liegt demnach mehr als 1,5 Kilometer.

Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden. Das staatliche Umweltamt Vorpommern hatte trotz massiver Widerstände auf der Insel und Bedenken von Umweltschutzverbänden im April 2024 den Regelbetrieb des Terminals genehmigt. Fünf Monate später lief das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, im Regelbetrieb.

Gegen die Genehmigung hat die Gemeinde Binz, welche in Sichtweite des Terminals liegt, geklagt. Sie sieht die Sicherheit nicht gewährleistet. Vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht bereits Eilanträge gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb abgewiesen.

«Jetzt haben wir rechtliche Klarheit und werden die Begründung der Entscheidung in Ruhe auswerten», sagte der Bürgermeister von Binz, Mario Kurowski (Bürger für Binz), der Deutschen Presse-Agentur. Das Gefahrenszenario bleibe aber im Hinterkopf und wenn etwas passiere, liege die Verantwortung bei der Politik, betonte er.

Sein Prozessvertreter hatte in der mündlichen Verhandlung in Leipzig betont, dass die Bedrohung durch Drohnenattacken und Angriffe auf das IT-System nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. «Es wurde nur ein Gefährdungsradius von bis zu 850 Metern in Betracht gezogen. Bei einer Explosion geht dieser aber über mehrere Kilometer und damit über die Gemeinde Binz hinaus», sagte Rechtsanwalt Remo Klinger.

Zudem ist das Terminal laut Kläger nicht geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden. Die Auslastung sei viel zu gering, hieß es.

«Unsere Touristen nehmen das Terminal nicht mehr so wahr. Aber die Gefährdung bleibt», erklärte Kurowski. In diesem Jahr seien rund 100.000 Übernachtungen weniger registriert worden. Er wolle dies aber nicht auf das Terminal schieben, sondern eher auf wirtschaftliche Entscheidungen der Touristen. Seinen Angaben zufolge werden jedes Jahr in Binz bis zu 2,8 Millionen Übernachtungen gezählt.

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