1. VERANSTALTER
Veranstalter ist die Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG, vertreten durch die Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Warnowufer 59a, 18057 Rostock.
2. GELTUNGSBEREICH
Zur Steigerung der Attraktivität des von ihm produzierten Hörfunkprogramms Ostseewelle und seiner digitalen Angebote (z.B. Internetseite www.ostseewelle.de / Ostseewelle-App) führt der Veranstalter die Aktion „Hörprämie“ durch. Mit seiner Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
3. BEKANNTGABEN
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im genannten Hörfunkprogramm und/oder unter www.ostseewelle-archiv.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich. Es ist zu beachten, dass das reguläre UKW-Programm aus technischen Gründen im Internet-Livestream (Simulcast/einschließlich des Empfangs über Apps oder Smartspeaker) zeitversetzt zu hören ist und etwa eine Minute später ausgestrahlt wird. Dadurch können sich Reaktionszeiten zur Gewinneinlösung nachteilig verkürzen!
4. REGISTRIERUNG ZUM GEWINNSPIEL / UNENTGELTLICHKEIT DER TEILNAHME
Die Teilnahme an der Gewinnspielreihe ist unentgeltlich. Zur Gewinneinlösung ist ein Telefonanruf an die Rufnummer 0381 – 49 78 110 notwendig. Hierbei handelt es sich um einen gewöhnlichen Festnetzanschluss im Stadtgebiet Rostock (ohne zusätzliche Telefongebührenaufschläge).
5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche, uneingeschränkt geschäftsfähige Person, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt ist. Minderjährige Teilnehmer benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Mitarbeiter des Veranstalters oder der mit ihm verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
6. ABLAUF (SPIELREGELN)
Das Gewinnspiel beginnt am 04.10.21 und endet voraussichtlich am 30.10.21. (Ergänzung vom 31.10.21: Verlängert bis voraussichtlich 21.11.21. / Ergänzung vom 21.11.21: Verlängert bis voraussichtlich 27.11.21 / Ergänzung vom 26.11.21: Verlängert bis voraussichtlich 04.12.21 / Ergänzung vom 03.12.21: verlängert bis voraussichtlich 11.12.21 / Ergänzung vom 13.12.21: verlängert bis 17.12.21 + Ausspielung 18.12.21//:10 Uhr). Ein vorzeitiger Abbruch, Unterbrechungen oder eine Verlängerung des Gewinnspiels sind jeder Zeit ohne Angabe von Gründen möglich. Gespielt wird immer montags bis sonntags. Im laufenden Programm von Ostseewelle sind somit an allen Wochentagen jeweils zwischen 8 und 18 Uhr (sonntags/Feiertag zwischen 9 und 18 Uhr) zu unterschiedlichen Zeiten jede Stunde Aktionsdurchsagen zu hören. In diesen Ansagen wird die Hörprämie der jeweiligen Stunde vom diensthabenden Moderator bzw. von der diensthabenden Moderatorin bekannt gegeben (Uhrzeit und Zahl/Geldbetrag). Montag bis Samstag sind es insgesamt jeweils zehn Hörprämien; am Sonntag/Feiertag insgesamt neun Hörprämien. Jeweils am nächsten Morgen gegen 7:10 Uhr (sonntags/Feiertag gegen 8:10 Uhr) kann ein Gewinnkandidat am Telefon die gesammelten Hörprämien des jeweiligen Vortages als Bargeldgewinn einlösen. Dazu müssen Uhrzeit und Zahl/Geldbetrag der maximal zehn (bzw. neun) Aktionsdurchsagen des jeweiligen Vortages vom Gewinnkandidat korrekt benannt werden. Der Gewinnkandidat ist nicht verpflichtet, alle zehn (bzw. neun) Hörprämien des Vortages zu benennen. Der Gewinnkandidat entscheidet somit eigenständig, wie viele Hörprämien des jeweiligen Vortages er sammeln, benennen und sich in Summe auszahlen lassen möchte. Die Gewinnrunde wird jeden Morgen vom diensthabenden Moderator bzw. von der diensthabenden Moderatorin gestartet. Dazu ruft er/sie kurz nach 7 Uhr (Sonntag/Feiertag: nach 8 Uhr) im Live-Programm zur Spielteilnahme über die Studio-Telefonnummer 0381 – 49 78 110 (Festnetzanschluss zum Ortstarif) auf. Erst unmittelbar nach diesem Aufruf werden die Leitungen für die Gewinnspielteilnahme geöffnet. Nach dem Zufallsprinzip wird ein Gewinnkandidat ausgewählt. Zur Teilnahme ist es nicht notwendig alle einzelnen Hörprämien vom Vortag vollständig zu kennen. Die täglichen Hörprämien-Beträge (also die möglichen Geldgewinnbeträge) variieren und können ggf. stark voneinander abweichen. Während der Gewinnspielaktion „Hörprämie“ sind auch spezielle (dann gesondert bekanntgegebene) zusätzliche Spielrunden bzw. Aktionstage möglich.
Die Hörprämien-Gewinner werden auf der Internetseite www.ostseewelle.de veröffentlicht.
Telefongespräche werden zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Gewinnspielreihe und gegebenenfalls zur Veröffentlichung aufgezeichnet. Spätestens mit dem Ende der Gewinnspielreihe werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Veranstalter behält sich aus redaktionellen und rechtlichen Gründen und zur Qualitätssicherung eine zeitversetzte Ausstrahlung der Spielrunden (Gewinnertelefonat) im Hörfunkprogramm von Ostseewelle vor.
7. AUSGELOBTER PREIS
Für die Auszahlung von Hörprämien stellt der Veranstalter im Aktionszeitraum ein Gesamtbudget von mindestens 50.000 Euro (Ergänzung vom 26.11.21: mindestens 90.000 Euro) bereit. Das Budget muss nicht zwangsläufig ausgeschöpft werden.
8. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Aktion nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, den Vor- oder Nachnamen, die Anschrift, das Geburtsdatum oder die Berechtigung zur Nutzung des angegebenen Telefonanschlusses berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den ausgelobten Preis. Er ist zurück zu gewähren.
9. EINWILLIGUNG IN ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUN VON DATEN
Die zur Teilnahme erhobenen Daten eines Gewinners werden für den Zeitraum der Gewinnspielaktion gesammelt. Die Daten werden ausschließlich vom Veranstalter zur Durchführung und Gewinnzustellung genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Jeder Teilnehmer willigt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten (§ 3 BDSG) in vorgenanntem Umfang ein. Jeder Teilnehmer kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch schriftliche Erklärung an Ostseewelle, Warnowufer 59a, 18057 Rostock oder per E-Mail an info@ostseewelle.de gegenüber dem Veranstalter auf die zur Teilnahme am Gewinnspiel notwendige Verarbeitung und Nutzung beschränken, Auskunft über die von ihm gesammelten Daten und/oder deren Löschung verlangen.
10. EINWILLIGUNG IN VERÖFFENTLICHUNG VON PERSÖNLICHEN ANGABEN
Mit seiner Teilnahme willigt jeder Teilnehmer ein, dass sein Name, sein Vorname und (aufgezeichnete) Äußerungen sowie gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe durch den Veranstalter in den Hörfunkprogrammen sowie auf den Internetpräsentationen und in den sozialen Netzwerken gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf der Gewinnspielreihe zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die Angaben unter www.ostseewelle.de. Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.
12. ÄNDERUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen außerhalb eines laufenden Gewinnspiels – mit Ausnahme der in Ziffer 6 enthaltenen, grundlegenden Spielregeln und des in Ziffer 7 ausgelobten Preises – zu ändern oder die Gewinnspielreihe ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungsansprüche ausgeschlossen. Die Änderung von Teilnahmebedingungen und der Abbruch der Gewinnspielreihe werden vom Veranstalter an dieser Stelle bekanntgegeben.
13. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGS
Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
Rostock, 27.09.2021