20. November 2020 – dpa

Minister und Landräte beraten zu Geflügelpest

Zehntausende Tiere sind bereits in Unternehmen in MV an der Geflügelpest gestorben oder mussten getötet werden. Jetzt könnte es neue Maßnahmen geben, um eine Übertragung zu verhindern.

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Ein Schild mit dem Schriftzug "Geflügelpest" hängt an einem Zaun. , Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Schwerin (dpa/mv) - Angesichts des Vordringens der Vogelgrippe in kommerzielle Geflügelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern schalten sich Agrarminister Till Backhaus (SPD) und die Landräte am heutigen Freitag (9.30 Uhr) zu einer Telefon-Krisenkonferenz zusammen. Ein Thema wird dabei eine mögliche landesweite Stallpflicht für sämtliches Nutz- und Hausgeflügel sein, sagte ein Ministeriumssprecher.

Bisher gibt es in MV einen Flickenteppich an Vorschriften: Eine umfassende Stallpflicht gilt nur im Landkreis Vorpommern-Rügen und in der Stadt Schwerin. Im Landkreis Rostock müssen Unternehmen ihr Geflügel im Stall behalten, in Risikogebieten an bestimmten Gewässern betrifft dies auch Hobby-Halter. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind bislang Unternehmen mit mehr als 1000 Stück Geflügel kreisweit von der Aufstallungspflicht betroffen, in bestimmten Risikogebieten alle Halter. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg gibt es bisher nur Einschränkungen in definierten Risikogebieten mit besonders vielen Wildvögeln.

Auf Rügen mussten bereits rund 16 000 Puten nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in einer Mastanlage getötet werden. In Eschenhörn bei Gnoien (Landkreis Rostock) sind 67 000 Legehennen betroffen.

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