20. November 2020 – dpa
Zehntausende Tiere sind bereits in Unternehmen in MV an der Geflügelpest gestorben oder mussten getötet werden. Jetzt könnte es neue Maßnahmen geben, um eine Übertragung zu verhindern.
Schwerin (dpa/mv) - Angesichts des Vordringens der Vogelgrippe in kommerzielle Geflügelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern schalten sich Agrarminister Till Backhaus (SPD) und die Landräte am heutigen Freitag (9.30 Uhr) zu einer Telefon-Krisenkonferenz zusammen. Ein Thema wird dabei eine mögliche landesweite Stallpflicht für sämtliches Nutz- und Hausgeflügel sein, sagte ein Ministeriumssprecher.
Bisher gibt es in MV einen Flickenteppich an Vorschriften: Eine umfassende Stallpflicht gilt nur im Landkreis Vorpommern-Rügen und in der Stadt Schwerin. Im Landkreis Rostock müssen Unternehmen ihr Geflügel im Stall behalten, in Risikogebieten an bestimmten Gewässern betrifft dies auch Hobby-Halter. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind bislang Unternehmen mit mehr als 1000 Stück Geflügel kreisweit von der Aufstallungspflicht betroffen, in bestimmten Risikogebieten alle Halter. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg gibt es bisher nur Einschränkungen in definierten Risikogebieten mit besonders vielen Wildvögeln.
Auf Rügen mussten bereits rund 16 000 Puten nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in einer Mastanlage getötet werden. In Eschenhörn bei Gnoien (Landkreis Rostock) sind 67 000 Legehennen betroffen.