12. August 2026 – dpa

Schleswig-Holstein

Ermittlungen gegen Eltern der ertrunkenen Dreijährigen

Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Gartenpool stehen die Eltern unter Verdacht. Die Ermittler prüfen, ob Aufsichtspflichten verletzt wurden.

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Nun wird gegen die Eltern des ertrunkenen Kindes ermittelt. Der Verdacht ist fahrlässige Tötung durch unterlassene Hilfeleistung.

Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Pool des elterlichen Gartens wird jetzt gegen die Eltern ermittelt. Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung durch unterlassene Hilfeleistung, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel habe das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für das Haus in Preetz erlassen, den Einsatzkräfte der Polizeidirektion Kiel seit dem Mittag vollstrecken. Unter anderem sollen Beweismittel sichergestellt werden.

Die Obduktion hatte ergeben, dass das Kleinkind ertrunken war. Zuvor war es aus einem Pool auf dem elterlichen Grundstück geborgen worden. Für Verwirrung hatte der Umstand gesorgt, dass das Mädchen erst am Vormittag des 6. August in dem Pool entdeckt wurde. Dabei hatten Einsatzkräfte am Vortag gegen 14.00 Uhr erstmals die Wohnung und das Grundstück durchsucht. Dabei war aber nur eine oberflächliche Sichtprüfung durchgeführt worden, hatte die Polizei mitgeteilt.

Die Polizei geht davon aus, dass das Kind bereits mehrere Stunden tot war, als es gefunden wurde. Das vermisste Mädchen war nach Angaben einer Polizeisprecherin autistisch sowie seh- und höreingeschränkt. Die Eltern hatten es am 5. August als vermisst gemeldet.

Der Fall wird auch den Innenausschuss des Landtags beschäftigen.

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