18. Juni 2026 – dpa
In einem Kokon aus Stroh und Heu verwandeln Mikroorganismen Verstorbene in 40 Tagen zu Erde. Nach einer Erprobung hat der Landtag nun zugestimmt, diese neue Bestattungsform dauerhaft zu erlauben.
Nach einer mehrjährigen Erprobung lässt Schleswig-Holstein die sogenannte «Reerdigung» als weitere Bestattungsform zu. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Landtag in Kiel in zweiter Lesung verabschiedet. Alle Fraktionen stimmten der von ihnen gemeinsam eingebrachten Novelle zu.
«Neben der Erdbestattung in einem Sarg und der Einäscherung mit Urnenbeisetzung soll es künftig eine "beschleunigte Verwesung" in einem geeigneten Behältnis mit Beisetzung der menschlichen Überreste geben», sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Plenum. Diese neue Bestattungsart werde seit etwa zwei Jahren erprobt und wissenschaftlich von der Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitet - dabei sei die Unbedenklichkeit der Methode bestätigt worden.
Bei der sogenannten «Reerdigung» werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Laut der Justizministerin sind bis zum Ende April insgesamt 76 Menschen mit Hilfe des neuen Verfahrens bestattet worden. Dabei stammten die Verstorbenen aus 14 Bundesländern - ein Mensch kam aus dem Ausland. «Erstmals findet nach der erfolgreichen Erprobung eine neue Bestattungsart Eingang in das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz», betonte von der Decken.
Bereits Ende 2024 hatte das nördlichste Bundesland sein Bestattungsgesetz modernisiert. Für sarglose Bestattungen müssen seitdem nicht mehr religiöse oder weltanschauliche Gründen geäußert werden - ausschlaggebend ist seither allein der zu Lebzeiten geäußerte Wunsch der verstorbenen Person und die Möglichkeiten auf dem jeweiligen Friedhof.
Zudem ermöglichte eine Öffnungsklausel, die Anfang 2024 in das Gesetz aufgenommen worden war, die Erprobung neuer Bestattungsarten.
«Das neue Angebot der Beerdigung, das ohne Sarg und Einäscherung auskommt und die Leiche in einem mit Heu und Kräutern gefüllten Kokon zersetzen lässt, wird nachweislich angenommen», sagte die SPD-Abgeordnete Birte Pauls in ihrer Rede. Auffällig sei dabei, dass sich mehr Frauen als Männer für diese Bestattungsform entschieden.
Zudem hätten auch die katholische sowie die evangelische Kirche ihren ethischen und moralischen Segen gegeben, erklärte Pauls. Das Einzige, was in der Diskussion um die neue Bestattungsform nicht ausgeräumt werden konnte, sei ein vorhandenes Konkurrenzdenken auf dem Markt gewesen.
«Der Umsatz der Bestattungsbranche ist in Deutschland in den letzten Jahren konstant gestiegen und lag im Jahr 2025 bei 2,5 Milliarden Euro», so die Sozialdemokratin. Dabei seien 80 Prozent der Bestattungen Urnenbestattungen gewesen. Daher kritisierte Pauls, dass es auch bei dem Thema der Bestattung am Ende nur ums Geld gehe.