02. Oktober 2026 – dpa
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Anträge zur Wiederholung des Volksentscheids «Hamburg testet Grundeinkommen» zurückgewiesen. Der Volksentscheid wird damit nicht wiederholt.
Der im vergangenen Jahr deutlich verloren gegangene Volksentscheid zu einem bedingungslosen Grundeinkommen wird nicht wiederholt. Das Hamburgische Verfassungsgericht wies entsprechende Anträge der Initiatoren zurück. «Die Anträge werden zurückgewiesen», sagte Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler am Freitag bei der Urteilsverkündung.
Der Versandtermin des Informationshefts zur Volksabstimmung und Äußerungen von Regierungsmitgliedern in ihrer Funktion als Parteipolitiker seien nicht zu beanstanden. Teilweise begründet sei dagegen die Beschwerde der Initiatoren, dass die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ihr Sachlichkeitsgebot teilweise missachtet hätten. Allerdings seien die Verstöße nicht so gewichtig, dass die Abstimmung wiederholt werden müsste, erklärte das Gericht.
Die Initiatoren wollten in dem ersten staatlichen Modellversuch 2.000 repräsentativ ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger drei Jahre lang mit einem Grundeinkommen ausstatten. Den Volksentscheid am 12. Oktober vergangenen Jahres verloren die Initiatoren jedoch deutlich. 62,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stimmten gegen die Vorlage der Initiative, nur 37,3 Prozent votierten dafür.