25. September 2026 – dpa

Gesundheit

Bundesrat berät über «Recht auf Vergessenwerden» bei Krebs

Wer Krebs überstanden hat, soll die frühere Erkrankung nach bestimmten Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Das fordern mehrere Länder im Bundesrat.

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Noch immer muss bei manchen Vertragsabschlüssen eine zurückliegende Krebserkrankung erwähnt werden, kritisiert Schwesig.

Eine überstandene Krebserkrankung soll Menschen später nicht mehr etwa bei Versicherungen, Krediten oder einer Adoption zum Nachteil werden. Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen wollen dafür ein gesetzliches «Recht auf Vergessenwerden» schaffen. Es gehe dabei um «das Vergessenwerden einer Erkrankung», sagte die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), im Bundesrat. Schwesig, die selbst eine Brustkrebserkrankung überstanden hat, machte ihre Erkrankung 2019 öffentlich.

Thüringen hat sich dem Vorstoß angeschlossen. Der Bundesrat überwies die Initiative am Freitag zur weiteren Beratung an mehrere Ausschüsse. Nach dem Vorschlag sollen Krebserkrankte nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen ihre frühere Krebserkrankung nicht mehr offenlegen müssen. Bereits gespeicherte Angaben sollen dann gelöscht werden. Wie lang diese Fristen sein sollen, soll sich unter anderem nach dem Stand der Forschung und dem Rückfallrisiko richten.

Schwesig verwies im Bundesrat auch auf ihre eigene Krebserkrankung. «Nicht immer, aber viele Menschen erleben, was ich selber persönlich erlebt habe, dass man an Krebs erkranken kann, Krebs überwinden kann und wieder gesund werden kann.» Trotzdem könne eine frühere Erkrankung später noch Nachteile mit sich bringen, so Schwesig. Besonders betroffen sind demnach jüngere Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich hätten.

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