Ratgeber

Verbrennen von Gartenabfällen

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Mecklenburg-Vorpommern ist grundsätzlich nicht gestattet. Jedoch lässt die Landesverordnung (Pflanzenabfalllandesverordnung /PflanzAbfLVO) für die Monate März und Oktober Ausnahmen zu, beispielsweise wenn die Entsorgung bei einem Wertstoffhof nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dann auch nur werktags zwischen 8 und 18 Uhr für maximal zwei Stunden.

Bitte beachtet folgende Regelungen der Landkreise und kreisfreien Städte:

Landkreis Rostock
Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist nicht gestattet, da im Landkreis Rostock flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft bestehen. Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Abfallbehörde genehmigt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung kann allerdings nur in Betracht kommen, wenn
- ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist
- eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist und
- keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist.

Das Verfahren zur Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Der Gebührenrahmen beträgt 50,00 bis 650,00 Euro.

Hansestadt Rostock
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zum Zwecke der Entledigung ist nicht erlaubt. Pflanzliche Abfälle sind einer Kompostierung zuzuführen. Die Stadt bietet eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten für pflanzliche Abfälle an.

- Bio-Tonnen stehen flächendeckend zur Verfügung
- kostenlose Abgabe von Grünschnitt ganzjährig auf den Recyclinghöfen
- ganzjährige Abfuhr vom Grundstück, die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH
- Abfuhr von gebündeltem Grünschnitt; nächster Termin: 4. April 2021

Kleinere Mengen werden, nach Terminvergabe durch den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH, im Frühjahr und im Herbst, auf Antrag abgefahren. Bei größeren Mengen ab 5 m3 erfolgt die Entsorgung über gesondert bereitgestellte Container. Grünschnitt aus Rostocker Kleingartenanlagen, die Mitglied im Verband der Gartenfreunde e.V. sind, wird zweimal im Jahr über Großcontainer entsorgt. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung mit dem Entsorger zum Abfuhrtermin.


Landkreis Nordwestmecklenburg
Verbrennen von Gartenabfällen ist unzulässig! Sowohl der Landkreis Nordwestmecklenburg als auch die Hansestadt Wismar bieten mehrere Entsorgungsmöglichkeiten für pflanzliche Abfälle an. Zusätzlich gibt es Angebote einzelner Ämter und Gemeinden und von Entsorgungsunternehmen.

Wenn die Entsorgung der pflanzlichen Abfälle über die Systeme des EVB und des AWB, der Ämter und Gemeinden und der Entsorgungsunternehmen im außerordentlichen Einzelfall nicht möglich und nicht zumutbar sein sollte, gelten für ein Feuer folgende Einschränkungen: Das Brennen darf nur innerhalb der Monate März und Oktober, nur an einem Werktag, nur zwischen 8 Uhr und 18 Uhr erfolgen. Die Dauer des Feuers ist auf zwei Stunden beschränkt. Die einschlägigen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Das Verbrennen ist gesondert vom Bereitstellungsplatz der pflanzlichen Abfälle durchzuführen.

Landeshauptstadt Schwerin
In Schwerin ist das Verbrennen von Gartenabfällen ganzjährig verboten! Diese können über Bio-Tonnen, Biosäcke oder an den Recyclinghöfen entsorgt werden.

In der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag dürfen in der Landeshauptstadt in Form einer offenen Feuerstelle Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) abgebrannt werden. Sie sind möglichst zentral und öffentlich zugänglich zu organisieren, damit nicht jeder sein privates Brauchtumsfeuer durchführt. Beim Abbrennen des Brauchtumsfeuers sind die aktuellen Regelungen der Corona-Landesverordnung MV zu beachten. Grundlage für das Abbrennen ist es, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Insbesondere ist darauf zu achten, das bereits aufgeschichtetes Holz vor dem Abbrennen noch einmal um zu stapeln, um Tiere, die sich im Holzhaufen verstecken, zu schützen. Die Brauchtumsfeuer sind beim Fachdienst Ordnung anzuzeigen. Nähere Informationen, gesetzliche Regelungen und Hinweise zum Brauchtumsfeuer findet ihr ...hier.

Landkreis Vorpommern-Rügen
Pflanzliche Abfälle sollen vorrangig auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, entsorgt werden. Dies ist möglich durch verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden, Kompostieren mit anschließender Kompostverwertung.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen bietet für die Entsorgung von Bioabfällen eine Sammlung an. Über die Biotonne werden auch Gartenabfälle entsorgt. Darüber hinaus werden Gartenabfälle auf den Wertstoffhöfen gegen Gebühr angenommen in Barth, Ribnitz-Damgarten, Grimmen, Stralsund, Sagard, Samtens und Deponie Camitz. Ihr könnt die Gartenabfälle auch direkt an das Kompostierwerk Reinberg anliefern. Sollten all diese Möglichkeiten nachweislich nicht zumutbar oder zweckmäßig sein besteht die Möglichkeit, die Pflanzlichen Abfälle zu bestimmten Zeiten zu verbrennen. Im März und Oktober werktags zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Hier muss aber ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden. Jedoch gibt es in einigen Gemeinden Satzungen, die das Verbrennen ganz verbieten oder dies auf bestimmte Tage beschränken. Hier sollte man sich also bei seiner Gemeinde erkundigen.

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald grundsätzlich verboten, denn die Verbrennung stellt in aller Regel eine unzulässige Form der Abfallbehandlung dar. Das gilt ebenfalls auch für die Verbrennung von Holzprodukten jeglicher Art. Entsorgungsmöglichkeiten bieten die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder der eigene Hauskompost.

Dennoch gibt es eine eingeschränkte Möglichkeit der Verbrennung von Pflanzenabfällen in den Monaten März und Oktober. Allerdings auch nur, wenn die Entsorgung bei einem Wertstoffhof nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Pro Werktag darf ein Kubikmeter Pflanzenabfälle kostenfrei zu einem Wertstoffhof gebracht werden.

Landkreis Ludwigslust Parchim
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist nach der Pflanzenabfalllandesverordnung nur dann möglich, wenn die Verwertung auf dem eigenen Grundstück oder über öffentliche Erfassungssysteme nicht möglich ist. Stehen also Annahmestellen oder Container für die Erfassung von Pflanzenabfällen zur Verfügung, darf nicht verbrannt werden. Der Landkreis hat auf seiner Internetseite die Standorte für Container und die Annahmestellen veröffentlicht. Dort findet ihr die Annahmestellen und Containerstandorte. Hier geht's zum Landkreis Ludwigslust-Parchim.

In allen anderen Orten darf in den erlaubten Zeiten im März und Oktober verbrannt werden. Werktags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und dann für zwei Stunden. Mit der voraussichtlichen flächendeckenden Einführung der Biotonne im Jahr 2022, darf dann nicht mehr verbrannt werden, denn es greift dann die in der Verordnung geregelte Ausnahme, Pflanzenabfälle verbrennen zu können nicht mehr, da dann ein öffentliches Erfassungssystem für alle zur Verfügung steht.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Grundsätzlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten. Wenn die Entsorgung bei einem Wertstoffhof nicht möglich oder nicht zumutbar ist gibt es Ausnahmen, das gilt für die Monate März und Oktober. Im Ortsteil Feldberg der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft dürfen ab diesem Frühjahr keine pflanzlichen Abfälle mehr verbrannt werden und in der Kreisstadt Neubrandenburg ist das Verbrennen auch nicht gestattet.

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