06. April 2021 – dpa

Vorpommern-Rügen: Rücknahme von Corona-Lockerungen

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Menschenleer ist die Seebrücke im Ostseebad Binz auf der Insel Rügen. , Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Stralsund (dpa/mv) - Die Menschen im Landkreis Vorpommern-Rügen müssen sich von Dienstag an auf strengere Corona-Auflagen einstellen. Dann dürfen sie in vielen Geschäften abseits des täglichen Bedarfs nur noch mit Termin und negativem Corona-Schnell- oder Selbsttest einkaufen. Auch der Besuch von Museen und anderen kulturelleren Einrichtungen ist dann nur noch so erlaubt. Grund ist das Auslaufen einer Allgemeinverfügung des Landkreises mit lockereren Regeln. Dadurch greifen laut Landkreis die Vorkehrungen der Corona-Landesverordnung.

Zoos und botanische Gärten dürfen demnach nicht mehr für den Publikumsverkehr öffnen. Dies gilt nicht für den Betrieb und Besuch der Außenbereiche. Statt kontaktfreiem Sport in kleinen Gruppen ist nur noch Individualsport mit maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Der Landkreis hatte die Corona-Auflagen Anfang März wegen niedriger Corona-Inzidenzen per Allgemeinverfügung gelockert. Die Verfügung war vergangene Woche trotz gestiegener Werte bis einschließlich Ostermontag verlängert worden, weil laut Landkreis kein diffuses Infektionsgeschehen vorgelegen habe. Eine weitere Verlängerung ist laut Landesverordnung ausgeschlossen.

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