22. Oktober 2026 – dpa

Justizministerkonferenz

Hamburg fordert bessere Entschädigung von Hinterbliebenen

Nach dem Tod eines nahen Angehörigen durch fremdes Verschulden müssen Hinterbliebene oft ihre Trauer offenlegen, um angemessen Entschädigung zu erhalten. Hamburg will das Verfahren überprüfen lassen.

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Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz tritt für eine bessere Entschädigung von Hinterbliebenen ein. (Archivbild) , Foto: Marcus Brandt/dpa

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina will Hinterbliebene beim Tod eines nahen Angehörigen - etwa durch einen fremdverschuldeten Unfall - besserstellen. Mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag Hamburgs zum Hinterbliebenengeld werde sich Mitte November die Herbsttagung der Justizministerinnen und -minister in der Hansestadt befassen, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Gallina führt derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz.

Ziel sei es, die Höhe des Hinterbliebenengelds umfassend zu überprüfen und das Verfahren für die Betroffenen transparent und weniger belastend auszugestalten.

Nach dem Vorschlag Gallinas soll die Konferenz Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auffordern, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen. Dieses interdisziplinär besetzte Gremium soll dann untersuchen, wie Entschädigungen für Hinterbliebene künftig fairer bemessen werden können. Ziel sei ein angemessenes und stimmiges Regelungssystem, das zu geringeren Belastungen für die Betroffenen führt.

«Der Verlust eines Kindes, eines Partners oder einer anderen nahestehenden Person bedeutet eine besonders schwerwiegende seelische Belastung - erst recht, wenn der Verlust durch das Verhalten eines Dritten verursacht wurde», sagte Gallina.

Zwar erkenne das vor mehreren Jahren eingeführte Hinterbliebenengeld dies an. «Es bleibt aber in der Praxis hinter dem Anspruch zurück, schwerstes seelisches Leid angemessen und ohne zusätzliche Belastungen der Betroffenen zu entschädigen.» Zum einen sei das tatsächliche Entschädigungsniveau häufig zu niedrig, «zum anderen zwingt die gegenwärtige Bemessungspraxis Hinterbliebene häufig dazu, ihre Trauer umfassend offenzulegen», sagte die Senatorin.

Laut Justizbehörde wurde bei Einführung des Hinterbliebenengelds 2017 ein Durchschnittsbetrag von 10.000 Euro als Orientierung genannt - ohne dass dies als feste Vorgabe oder Obergrenze gedacht gewesen sei. In der Praxis habe sich dieser Wert jedoch vielfach zum Maßstab entwickelt. Nur bei vorsätzlichen Tötungen werde den Hinterbliebenen ein höherer Betrag zugesprochen, der sich häufig auf das Doppelte des Orientierungswerts belaufe.

Zwar müsse für eine Entschädigung kein krankheitswertiges Leid nachgewiesen werden. Dennoch sei der Antrag für Hinterbliebene belastend, weil für die Bemessung der Höhe die Intensität und Dauer des Leids sowie die Qualität der Beziehung näher dargelegt und im Zweifel sogar bewiesen werden müssten.

«Insbesondere um eine Entschädigung oberhalb des üblichen Orientierungsrahmens zu erreichen, müssen Hinterbliebene daher höchstpersönliche und schmerzhafte Umstände ihres Familienlebens und ihres Trauererlebens offenlegen», hieß es aus der Behörde.

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