19. Juni 2026 – dpa

Schleswig-Holstein

Landtag debattiert Änderungen zur Stärkung der Institutionen

Der Landtag in Kiel diskutiert neue Regeln für die Verfassung, um demokratische Strukturen besser vor extremistischen Einflüssen zu schützen. Was genau in den Entwürfen geplant ist.

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Ziel ist es laut Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU), die Resilienz der elementaren Verfassungsstrukturen zu stärken. (Archivbild)

Schleswig-Holsteins Landtag will die Institutionen widerstandsfähiger machen und diskutiert dazu Änderungen an der Landesverfassung. «Gemeinsam ist es gelungen, einen abgestimmten Kanon an Änderungsvorschlägen vorzulegen, die unsere demokratischen Strukturen schützen und zugleich Anpassungsmöglichkeiten eröffnen», sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Plenum in Kiel. Ziel sei es, die Resilienz der elementaren Verfassungsstrukturen zu stärken.

Alle im Parlament vertretenen Fraktionen – CDU, Grüne, SPD, FDP und SSW – brachten gemeinsam zwei Gesetzentwürfe und eine Änderung der Landtagsgeschäftsordnung in erster Lesung ins Plenum ein. Zuvor hatte sich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe mit der Frage beschäftigt, wie widerstandsfähig Gesetze und Regelungen gegen extremistische Einflüsse sind. Die Gesetzesentwürfe wurden nun einstimmig in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Die Änderung der Geschäftsordnung wurde direkt verabschiedet. Diese soll die Abwahl von Ausschussvorsitzenden erleichtern. Bisher wurden diese entsprechend der Fraktionsstärke bestimmt, eine Abwahl war kaum durchsetzbar. Künftig soll dafür eine einfache Mehrheit reichen. Ein Antrag von mindestens zwei Fraktionen oder einer Fraktion zusammen mit fraktionsgleichen Abgeordneten soll das Verfahren in Gang setzen können.

Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung soll etwa konkretisiert werden, welcher Ablauf bei der Wahl des Ministerpräsidenten gilt. Erhält ein Kandidat in den ersten beiden Wahlgängen nicht die absolute Mehrheit, sollen künftig im dritten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen reichen. Eine solche relative Mehrheit soll reichen unabhängig davon, ob mehrere oder nur ein Kandidat zur Wahl stehen.

Weiterhin soll durch die Gesetzesänderung garantiert werden, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern auch bei schwierigen oder unklaren Mehrheiten im Parlament sichergestellt ist. So soll unter anderem die bisher nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses entfallen und durch eine einfache Mehrheit ersetzt werden.

Auch die Nachbesetzung des Landesverfassungsgerichts soll neue Regeln erhalten. Künftig schlägt das Gericht selbst zwei Kandidaten vor, wenn der Landtag binnen drei Monaten keinen Nachfolger für einen Richter wählt. Der Landtag wählt dann einen der Vorgeschlagenen mit absoluter Mehrheit.

Zudem sollen Verfassungsrichter zukünftig grundsätzlich zwölf Jahre im Amt bleiben, unabhängig vom Lebensalter. Nach Ablauf der Amtszeit führen sie ihre Geschäfte fort, bis der Nachfolger oder die Nachfolgerin ernannt ist - eine spätere Wiederwahl ist laut dem Entwurf nicht möglich.

Der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook sah bei der überwiegenden Mehrheit der Abgeordneten eine gemeinsame Grundüberzeugung: «Wir stehen hinter unserer Demokratie, wir akzeptieren die Regeln, die wir uns selber geben und vor allem: Wir wollen kein anderes politisches System.» Doch dieser Grundkonsens zeige bundesweit erste Risse. Es sei wichtig, vorbereitet zu sein.

«Wir dürfen in Ansehung einer Gefahr durch Extremisten unsere eigenen demokratischen Werte bei all den Dingen nicht infrage stellen», erklärte der FDP-Abgeordnete Bernd Burchholz. Daher ging es bei den Änderungen um eine ausgewogene Regelung und «Fingerspitzengefühl». Und dies sei seiner Ansicht nach gelungen.

Doch um Extremismus nicht parlamentsfähig zu machen, bedarf es auch anderer Lösungen. «Da bedarf es einer Politik, die deutlich macht, dass wir die Probleme der Menschen ernst nehmen, dass wir Lösungen haben», betonte Buchholz. «Das wird Extremismus aus diesem Haus fernhalten und dafür werde ich weiter kämpfen.»

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