17. Juni 2026 – dpa

Landtag

Neues Gesetz gegen Diskriminierung – Diskussion im Landtag

Schleswig-Holstein will Diskriminierung durch Behörden gezielt verhindern. Was der neue Gesetzentwurf vorsieht – und warum er bei der Opposition im Landtag auf Kritik stößt.

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Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) hat den Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt. (Archiv), Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Regierungskoalition aus CDU und Grüne will Menschen in Schleswig-Holstein besser vor staatlicher Diskriminierung schützen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde heute in erster Lesung im Landtag diskutiert. «Wenn Menschen dem Staat begegnen, müssen sie sich darauf verlassen können, fair behandelt zu werden», sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) im Plenum in Kiel. Das Gesetz definiere klar, was Diskriminierung sei und schütze davor, aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung benachteiligt zu werden.

Die Opposition sprach sich teilweise gegen ein solches Gesetz aus. «Aus unserer Sicht besteht weder ein tatsächlicher Regelungsbedarf noch wird der Gesetzentwurf dem neuen Anspruch der Landesregierung gerecht, niemanden unter Generalverdacht stellen zu wollen. Diskriminierung ist bereits jetzt verboten», sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt.

Die SPD-Fraktion sprach sich grundsätzlich für ein Antidiskriminierungsgesetz aus, kritisierte den vorliegenden Entwurf jedoch deutlich. Es sei unklar, ob das Gesetz die gewollte Wirkung hätte, denn «wir haben eine wahnsinnig lange Liste von Ausnahmen», sagte die Fraktionsvorsitzende der SPD, Serpil Midyatli. Das sorge für «große Ernüchterung», so die SPD-Politikerin. Gemeinden seien ausgenommen, sowie Kreise, Ämter, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsanstalten.

Der Vorsitzende der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer, begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, betonte jedoch, dass es Nachbesserungsbedarf gäbe. «Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Betroffene Rechte haben. Die entscheidende Frage lautet, ob diese Rechte auch tatsächlich durchgesetzt werden können», sagte er.

Die CDU-Abgeordnete Marion Schiefer warb hingegen für das Gesetz der Regierungsfraktionen. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz soll der Zugang zum Recht erleichtert werden. «Aber wir bleiben maßvoll und rechtsstaatlich klar», betonte sie. «Denn nicht jeder Ungleichbehandlung oder Benachteiligung liegt eine rechtlich relevante Diskriminierung zugrunde.»

Der Gesetzentwurf wurde vom Parlament mit den Stimmen von CDU und Grünen an den Sozialausschuss verwiesen. Innen- und Rechtsausschuss werden mitberaten, bevor er in einer zweiten Lesung vom Landtag verabschiedet werden kann.

Mit dem geplanten Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz will die Landesregierung nach eigenen Angaben eine bislang bestehende Schutzlücke im öffentlichen Bereich schließen. Während das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor allem Benachteiligungen in der Privatwirtschaft erfasst, etwa bei Arbeits- oder Mietverhältnissen, gibt es in Schleswig-Holstein bislang keinen vergleichbaren Schutz bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Behörden, Schulen oder Sicherheitsbehörden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen künftig Schadenersatz geltend machen können, wenn sie aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihrer Weltanschauung durch öffentliche Stellen diskriminiert fühlen. Nach Angaben des Sozialministeriums bewegen sich Entschädigungen in vergleichbaren Fällen meist zwischen 300 und 1.000 Euro, in besonders schwerwiegenden Fällen auch darüber.

Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) bezeichnete das Vorhaben im Vorhinein als Gesetz für Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung. Es richte sich nicht gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, sondern solle dazu beitragen, das Bewusstsein für Diskriminierung zu stärken und die Sensibilisierung in Behörden weiter zu fördern. Eine vergleichbare Regelung gibt es bislang nur in Berlin. Auch Nordrhein-Westfalen arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetz.

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