29. Juni 2025 – dpa
Im November 2024 korrigierte Justizministerin Kerstin von der Decken ihre Pläne zu einer Justizreform. Eine Verringerung der Zahl der Amtsgerichte bleibt jedoch im Gespräch. Die SPD übt Kritik.
Nach Ansicht der schleswig-holsteinischen SPD-Fraktion muss die Reform der Amtsgerichtsstruktur im Land gestoppt werden. Denn während die schwarz-grüne Landesregierung die Anzahl der Amtsgerichte reduzieren möchte, sieht die Bundesregierung für diese eine stärkere Rolle vor, sagte der SPD-Abgeordnete Marc Timmer der Deutschen Presse-Agentur.
So sehe ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, dass die Amtsgerichte künftig über zivilrechtliche Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro, statt wie bisher bis 5.000 EUR verhandeln können. Timmer betonte: «Diese beiden Ansätze stehen im Widerspruch zueinander.»
Denn angesichts einer zu erwartenden Zunahme an Verfahren vor den Amtsgerichten, sei es notwendig, deren Angebot aufrechterhalten. Künftig sollen die Gerichte zudem alle Nachbarschaftsstreitigkeiten verhandeln. Das erhöhe die Zahl der Verfahren und erfordert zusätzliche Verhandlungsräume – laut Timmer ein Gegensatz zu den Plänen des Justizministeriums.
Ende September hatte die Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Zuge des Sparkurses der schwarz-grünen Landesregierung eine Zentralisierung der Arbeits- und Sozialgerichte angekündigt. Die aktuell vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig sowie die fünf Arbeitsgerichte in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster wollte sie an einem Fachzentrum konzentrieren, voraussichtlich in Neumünster. Nach Vorbild der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte es je ein Arbeits- und ein Sozialgericht erster Instanz und jeweils eine zweite Instanz geben.
Nach viel Widerstand passte die Justizministerin allerdings ihre geplante Gerichtsreform im November 2024 an. Demnach soll die Zahl der Arbeits- und Sozialgerichte weniger stark reduziert werden als zunächst angekündigt. Die Zahl der Erstinstanzen der Arbeits- und Sozialgerichte sollte zunächst von neun auf zwei sinken. Nun sind acht Gerichtsstandorte geplant
Zur Diskussion stand aber immer noch, die Anzahl der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein zu reduzieren. Bislang gibt es in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten 22 Amtsgerichte. Ziel sei zudem weiter ein Justizzentrum mit Verhandlungssaal für große Verfahren.