01. Dezember 2023 – dpa
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beginnt am Montag (11.00 Uhr) das Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin. Die 31-Jährige deutsch-algerische Staatsangehörige soll sich zwischen Mai 2013 und September 2017 als Mitglied an den terroristischen Vereinigungen Junud al-Sham und Islamischer Staat (IS) beteiligt haben.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ab Mai 2013 mit ihrer damals wenige Monate alten Tochter nach Syrien zu ihrem damaligen Ehemann nachreiste, um Mitglied bei Junud al-Sham zu werden. Im Februar 2014 schloss sich das Ehepaar dem IS an. Die Angeklagte soll zunächst von der Türkei aus gemeinsam mit ihrem Ehemann andere IS-Mitglieder unterstützt haben. Später sei sie mit ihrem Ehemann, einem IS-Kämpfer, nach Syrien zurückgekehrt und nach Rakka gezogen. Sie habe von ihrem Ehemann eine halbautomatische Schusswaffe erhalten und sei in der Benutzung ausgebildet worden.
Kurz nach der Geburt des zweiten gemeinsamen Kindes sei der Ehemann im September 2015 ums Leben gekommen. Ende 2015 habe die Angeklagte nach islamischem Ritus einen verwundeten IS-Kämpfer geheiratet und im September 2017 ein weiteres Kind zur Welt gebracht. Nachdem der zweite Ehemann die Angeklagte verlassen hatte, soll sie sich um eine Rückreise über die Türkei nach Deutschland bemüht haben.
Am 1. März 2018 sei die Angeklagte über Ankara nach Deutschland zurückgekehrt und habe zunächst in Bonn gelebt. Im September 2022 sei sie mit ihren Kindern nach Kiel gezogen. Seit dem 20. Juni 2023 sitzt die Angeklagte in Untersuchungshaft. Neben der Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen wirft ihr der Generalbundesanwalt ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.