06. August 2026 – dpa
Steigende Trassenpreise im Nahverkehr belasten die Länder. Schleswig-Holstein fordert vom Bund, die Mehrkosten zu übernehmen. Eine weitere Kostenverlagerung sieht er skeptisch.
Angesichts drohender steigender Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) warnt Schleswig-Holsteins Verkehrsminister vor wachsenden Kosten für die Länder. «Es braucht eine Verständigung, wie mit Zahlungen der ab jetzt erheblich erhöhten Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr umgegangen wird», sagte Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) im Vorfeld einer virtuellen Sonder-Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern. «Hier erwarten wir, dass der Bund die Mehrkosten der Länder kompensiert.»
«Die Schiene als zentraler Baustein der Verkehrswende kann nur dann leistungsfähig bleiben, wenn ihre Infrastrukturfinanzierung dauerhaft stabil, transparent und verlässlich durch den Bund gewährleistet ist und er hier seine verfassungsrechtlich zugewiesene Verantwortung für die Schieneninfrastruktur trägt», erklärte Madsen. Es dürfe daher keine weitere strukturelle Kostenverlagerung auf Länder oder Aufgabenträger geben.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im März kippte dieser eine Regelung in Deutschland, die im Nahverkehr die Schienennutzungsgebühren begrenzte. Daraufhin erhöhte die Bundesnetzagentur die Trassenpreise für den Nahverkehr ab 2026 deutlich, während sie die Gebühren für den Fern- und Güterverkehr senkte.
So gibt es für Schleswig-Holstein dem Ministerium zufolge Nachforderungen der zuständigen Deutsche Bahn-Tochter DB InfraGO in Höhe von rund 7,2 Millionen Euro für das Jahr 2025 und in Höhe von etwa 15,1 Millionen Euro für das Jahr 2026. Das Land plane derzeit keine Einschränkung des Zugangebots.
Die Länder fordern nun vom Bund, ein verlässliches und langfristig planbares System für Trassenpreise zu schaffen und zügig eine Reform vorzulegen, die die nachhaltige Finanzierung des Nahverkehrs garantiert. Außerdem müsse der Bund entweder die Regionalisierungsmittel aufstocken oder anderweitig sicherstellen, dass die Länder die zusätzlichen Kosten nicht allein tragen.