13. Oktober 2026 – dpa
Für rund 60 Windkraft-Vorranggebiete in Schleswig-Holstein beginnt eine weitere Anhörung. Warum sich der Abschluss der Regionalpläne dadurch verschiebt.
Die neuen Pläne für das Aufstellen weiterer Windräder in Schleswig-Holstein verzögern sich. Voraussichtlich vom 18. November bis 18. Dezember können Bürgerinnen und Bürger ein weiteres Mal Stellung nehmen zu rund 60 sogenannten Vorranggebieten im Land. «Dadurch wird sich das gesamte Verfahren voraussichtlich um etwa sechs Wochen verlängern und nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, sondern Anfang 2027», erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Die Landesregierung wolle bei der Anpassung der Pläne die im Rahmen eines zweiten Beteiligungsverfahrens zuletzt bereits vorgebrachten Interessen berücksichtigen.
In der zweiten Runde hatte es nach Angaben der Landesregierung rund 1.100 Stellungnahmen zu den insgesamt 401 Vorrangflächen für Windräder zwischen Nord- und Ostsee gegeben. Der überwiegende Teil der Gebiete steht demnach aber mittlerweile fest. Erneute Änderungen sind aufgrund von Rückmeldungen der Bundeswehr, Änderungen bei der Wohnbebauung und Umspannwerken oder neu hinzugekommener oder weggefallener Großvogelhorste lediglich bei 60 Vorranggebieten notwendig.
Den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein bremsen die Pläne nach Darstellung der Landesregierung nicht aus. Der Bau von Anlagen in den bereits bestätigten Vorranggebieten könne schon genehmigt werden. «Gute und ausgewogene Regionalpläne mit starker Rückendeckung in den Regionen sind die Basis für unsere kraftvolle Energiewende in Schleswig-Holstein», sagte Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Qualität gehe vor Schnelligkeit. «Anfang nächsten Jahres werden wir mit neuen Regionalplänen eine rechtssichere Grundlage für den weiteren zügigen Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein haben.»
Die Grundsätze der Nutzung von Windenergie regelt der Landesentwicklungsplan Windenergie. Die schwarz-grüne Koalition ermöglicht damit auf drei statt früher zwei Prozent der Landesfläche das Aufstellen von Windrädern. Vorranggebiete müssen grundsätzlich mindestens 400 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben. Zu Dörfern und Städten beträgt der Mindestabstand 800 beziehungsweise 1.000 Metern.
Im Landesentwicklungsplan sind aber keine konkreten Windkraft-Areale festgelegt. Dies erfolgt über die sogenannten Regionalpläne, die parallel und unabhängig erarbeitet werden.
Bundesweit waren Ende vergangenen Jahres 29.226 Windenergieanlagen mit 68.067 Megawatt Leistung in Betrieb. 3.316 davon mit einer Leistung von 9.624 Megawatt standen in Schleswig-Holstein. Nach früheren Angaben des Umweltministeriums deckte das nördlichste Bundesland 2024 bereits 170 Prozent seines Strombedarfs mit grünem Strom. Etwa acht Monate im Jahr liefert das Land Strom ab, vor allem in den Westen und Süden Deutschlands. Bereits 2016 erzeugte das Land demnach erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbrauchte.