02. Mai 2025 – dpa

Eigenbedarfskündigungen

Wohnungsverband für härtere Strafen bei Missbrauch

Angeblich sollen Bruder, Tochter oder Sohn einziehen. Tatsächlich dienen Eigenbedarfskündigungen aber immer öfter dazu, unliebsame Mieter loszuwerden. Ein Wohnungsverband hält das für unsozial.

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Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hält missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen für unsozial. (Archivbild), Foto: Paul Zinken/dpa

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hat sich für härtere Strafen bei missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen. Gleichzeitig rief er die Landesregierungen in Kiel und Schwerin auf, sich Hamburgs Bundesratsinitiative zu schärferen Regeln anzuschließen. Der Verband halte das Vorgehen des Senats für sinnvoll und fordere Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf, den Hamburger Antrag zu unterstützen, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. Die Initiative wird derzeit in den Fachausschüssen der Länderkammer beraten.

«Der Schutz einer ungerechtfertigten Kündigung ist der Kern des Mieterschutzes in Deutschland», betonte Breitner. Bei echtem Eigenbedarf müssten Eigentümer zwar Zugriff auf ihre Immobilie haben. «Die entsprechenden Regelungen jedoch auszunutzen, um langjährige Mieterinnen und Mieter loszuwerden und die Wohnung dann neu teuer an Dritte zu vermieten, das ist unsozial und entspricht nicht unserer Vorstellung von sozialer Verantwortung eines Vermieters.»

Mietervereine beobachten sei längerem einen deutlichen Anstieg der Eigenbedarfskündigungen. So sei beim Berliner Mieterverein die Zahl der Beratungen von 231 Fällen im Jahr 2019 auf 5.867 im Jahr 2023 gestiegen - also um das 25-fache, heißt es in Hamburgs Entschließungsantrag für den Bundesrat. Auch in Hamburg sei ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Nach Schätzung des Mietervereins zu Hamburg sind mindestens 30 Prozent aller ausgesprochenen Eigenbedarfskündigungen vorgetäuscht.

Aus VNW-Sicht könnten die Regeln nachgeschärft werden, indem nur «der Wohnungseigentümer und direkte Angehörige wie Kinder oder Eltern vom Recht auf Eigenbedarf Gebrauch machen dürfen». Eigentümer mehrerer Wohnungen sollten auf langjährige Mieterinnen und Mieter besonders Rücksicht nehmen müssen. Wohnungsgesellschaften sollten kein Recht auf Eigenbedarf haben. «Zudem sollten jene, die ihr «Recht» auf Eigenbedarf missbräuchlich nutzen, härter bestraft werden – zum Beispiel mit einer erheblichen Zahlung an die früheren Mieterinnen und Mieter.»

Der VNW vertritt nach eigenen Angaben in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern 463 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben demnach rund 1,5 Millionen Menschen.

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