24. September 2026 – dpa
Würgen bis zur Bewusstlosigkeit – als Mutprobe dargestellt finden gefährliche Aktionen aus dem Internet jugendliche Nachahmer. Könnte das Strafrecht Verantwortliche stärker in den Fokus nehmen?
Nach dem Bekanntwerden gefährlicher Mutproben von Kindern auch in Mecklenburg-Vorpommern will das Land einen neuen Straftatbestand prüfen lassen, der den Aufruf zu solchen Aktionen erfasst. «Ein Junge kam ins Krankenhaus, nachdem der von einem Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war», nannte die Schweriner Justizministerin, Jacqueline Bernhardt (Linke), ein Beispiel. In einem zweiten Fall habe eine Mutter Anzeige erstattet, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden waren.
Im Internet würden solche sogenannten Blackout-Challenges inszeniert. «Das sind keine harmlosen Mutproben. Durch das Herbeiführen von Sauerstoffmangel können innerhalb kürzester Zeit schwere Verletzungen, bleibende Schäden und sogar der Tod eintreten», sagte Bernhardt.
Im Internet würden gefährliche Handlungen als Mutprobe dargestellt. Es winken demnach Likes, Aufmerksamkeit und Anerkennung. Kinder und Jugendliche könnten aber Risiken, Manipulation und Gruppendruck noch nicht in gleicher Weise einschätzen wie Erwachsene.
Bernhardt verweist neben Mutproben auf Situationen im Internet, in denen Vertrauen aufgebaut, psychologisch Einfluss genommen und Grenzen Schritt für Schritt so lange verschoben würden, bis ein minderjähriger Mensch schließlich eine selbstschädigende Handlung vornehme.
Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern in Fällen ermittelt von massiver, gezielter Manipulation von Jugendlichen über das Internet und der Aufforderung, sich selbst zu verletzen. Aufsehen hatte auch der Fall des Pädokriminellen «White Tiger» erregt, gegen den in Hamburg ein Prozess läuft. Ihm werden Hunderte Straftaten vorgeworfen.
Mecklenburg-Vorpommern wolle prüfen lassen, ob das geltende Strafrecht ausreicht. «Mecklenburg-Vorpommern bittet deshalb die Bundesregierung, die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung zu prüfen», sagte Bernhardt.
Niedersachsen unterstütze einen entsprechenden Antrag für die Bundesratssitzung am Freitag. «Erfasst werden soll insbesondere das gezielte Einwirken auf Minderjährige in der Absicht, sie zu einer Selbsttötung oder einer anderen erheblichen Selbstschädigung zu bestimmen», so die Schweriner Justizministerin.