30. Oktober 2026 – dpa

Kriminalität

Fall Fabian: Verteidigung beantragt Freispruch

Die Staatsanwaltschaft fordert im Fabian-Prozess eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte. Ihre Verteidigung stellt das Ergebnis des Mammutprozesses aber gänzlich anders dar.

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Am Freitag haben die Verteidiger der Angeklagten im Mordprozess im Fall Fabian einen bedeutenden Auftritt., Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung der Angeklagten Freispruch beantragt. Die 30-Jährige dürfe nicht deshalb verurteilt werden, weil ein Verdacht im Laufe des langen Verfahrens vertrauter geworden sei, weil die Anklage schlüssig vorgetragen worden sei oder weil die Öffentlichkeit Antworten auf ihre Fragen wünsche, sagte Thomas Löcker im Rahmen seines Plädoyers am 34. Verhandlungstag.

Etwa zweieinhalb Stunden brachte er seine Zweifel an der Beweisführung des Mammutverfahrens zum Ausdruck. Die Verteidigung komme zu dem Ergebnis, «dass viele Fragen offenbleiben müssen und deshalb keine geschlossene Beweiskette am Ende vorliegt». Er berief sich auf das Prinzip «in dubio pro reo» - im Zweifel für den Angeklagten.

Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft plädiert sowie die Anwältin von Fabians Mutter als Nebenklägerin. Sie hatten eine Verurteilung der Deutschen wegen Mordes, eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Im Falle eines entsprechenden rechtskräftigen Urteils wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Löcker zweifelte zahlreiche Indizien an, verwies etwa auf sichergestellte Faserspuren. Analysen hätten nicht den Nachweis erbracht, dass die Spuren zur Kleidung der Angeklagten beziehungsweise von Fabian gehören, sagte er. Es sei lediglich herausgearbeitet worden, dass dies eine Möglichkeit sei. Eine an einer Küchenrolle im Auto der Angeklagten gefundene Blutspur Fabians könne zeitlich nicht zugeordnet werden, sagte er. Sie stammt laut der Angeklagten von einem Badeausflug, bei dem sie eine kleine Wunde Fabians versorgt habe. Auch die Glaubwürdigkeit bestimmter Zeugen stellte Löcker infrage.

Die Angeklagte lebte mehrere Jahre in einer Beziehung mit Fabians Vater. Mit dieser Beziehung hängt nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch das Tatmotiv zusammen. Sie ist davon überzeugt, dass die Frau Fabian am Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, südwestlich von Güstrow, erstochen hat. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte von einer «eindeutigen Indizienkette» gesprochen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft stand Fabian aus Sicht der Angeklagten der Fortführung der Beziehung zu Fabians Vater im Weg. Den Angaben zufolge hatte er sich im August 2025 von ihr getrennt. Auch von einer mutmaßlichen Bestrafung des Vaters durch die Tat war die Rede. Inzwischen seien beide wieder ein Paar, hatte der Vater im Prozess gesagt.

Löcker glaubt nach eigenen Angaben nicht an ein entsprechendes Motiv. Eine absolute Ausnahmesituation, die eine solche Tat erklären könnte, sei in der fraglichen Zeit bei seiner Mandantin nicht zu erkennen gewesen.

Der Anwalt sprach davon, dass die Angeklagte am Tag von Fabians Verschwinden in Güstrow war und verwies auf entsprechende Videoaufzeichnungen, die mutmaßlich ihren Wagen zeigen. Er sprach zudem von einem Foto, das die Frau wenig später auf einem Waldweg machte, etwa 1,6 Kilometer vom späteren Fundort der Leiche entfernt. Die Angeklagte sei am Tag, bevor sie der Polizei den Fund der Leiche meldete, mit zwei Bekannten am Fundort gewesen. Löcker hinterfragte, inwiefern eine tatsächliche Täterin, die eine Tat verdecken wolle, sich so verhalten würde.

Ach der zweite Verteidiger, Andreas Ohm, beantragte nach seinem etwa einstündigen Plädoyer auf Freispruch. Danach erhielt die Angeklagte das letzte Wort. «Ich bin unschuldig», beteuerte die Beschuldigte erneut. In der Beziehung mit Fabians Vater habe es zwar auch Probleme gegen. «Fabian hat aber nie gestört und hätte auch in Zukunft nie gestört.» Das Urteil soll am 10. November verkündet werden.

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