14. Juli 2026 – dpa

SED-Diktatur

Mehr Ratsuchende bei Beauftragtem für SED-Aufarbeitung

Neue Regeln sollen es Menschen erleichtern, Entschädigungen für seelische Schäden zu erhalten, die Folge der SED-Diktatur waren. Das war dringend notwendig, sagt der zuständige Landesbeauftragte.

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Zuletzt hat der Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley, einen größeren Zulauf Ratsuchender verzeichnet. (Archivbild)

Mehr Menschen haben zuletzt Rat beim Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley, und seinem Team gesucht. Insgesamt fast 940 Menschen nahmen 2025 Hilfe in Anspruch, wie aus Bleys Jahresbericht hervorgeht. Das sei fast ein Drittel mehr gewesen als im Vorjahr.

Darunter waren den Angaben zufolge etwa 300 zum Teil hochbetagte Betroffene von Zwangsaussiedlungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, die bei Anträgen auf die seit Juli 2025 eingeführte Einmalzahlung unterstützt wurden.

Bley verwies zudem auf Erleichterungen für Menschen, die seelische Haftschäden aus DDR-Zeiten davontrugen und die dafür Entschädigung beantragen wollen. Für ehemalige politische Häftlinge, für Betroffene von Umerziehung in DDR-Spezialheimen sowie für Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen oder Zwangsaussiedlungen sei es nun leichter, verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden anerkennen zu lassen.

Die Änderungen seien mit Bundesratsbeschluss vom Mai 2026 rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Die Erleichterungen seien dringend notwendig gewesen. «Viele Betroffene haben aufgrund der Beweisschwierigkeiten und der belastenden Verfahren ihre Ansprüche nicht geltend gemacht», so Bley.

«Wenn derzeit in MV weniger als 100 Betroffene Leistungen aufgrund von Haftfolgeschäden erhalten, gibt es aus meiner Sicht eine Schieflage, denn über 3.000 Betroffene bekommen die sogenannte Opferrente.» Anspruch auf die SED-Opferrente haben Menschen, die in der ehemaligen DDR eine Haftstrafe von mindestens 90 Tagen absitzen mussten, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist.

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