20. August 2026 – dpa

Wahlkampf

Mehr als 90 Delikte im Zusammenhang mit Landtagswahl erfasst

Straftaten mit Bezug zur laufenden Landtagswahl betreffen häufig Plakate - aber nicht nur. Das LKA sammelt die Zahlen und gibt einen Einblick.

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Von Delikten mit Wahlkampfbezug sind in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Plakate betroffen. (Symbolbild)

Abgerissene Wahlplakate, aber auch Bedrohungen oder Beleidigungen: Während Wahlkämpfen kommt es mitunter zu unschönen Aktionen. Für den laufenden Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern hat das hiesige Landeskriminalamt (LKA) bereits mehr als 90 Delikte registriert.

Das LKA sammelt wieder mit einer zentralen Informationsstelle Fälle politisch motivierter Kriminalität mit Bezug zur Wahl. Für die im September anstehende Landtagswahl ist die Stelle nach Behördenangaben bereits am 13. Juli eingerichtet worden.

Bis Anfang dieser Woche sind demnach 93 Fälle politische motivierter Kriminalität mit Wahlbezug aufgenommen worden. Bei den mit Abstand meisten Fällen (62) handelt es sich um Sachbeschädigungen. Dahinter folgt einfacher Diebstahl (17) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (5).

Davon waren demnach vielfach Wahlplakate betroffen. Insgesamt richteten sich die Delikte laut LKA in 82 Fällen gegen Wahlplakate. «Überwiegend wurden die Plakate heruntergerissen, verbrannt oder beschmiert/bemalt», so das LKA.

Bei den registrierten Fällen betroffener Wahlplakate führt die SPD mit 33 Fällen, gefolgt von der AfD mit 24 und den Linken mit 16 Fällen. Plakate der Grünen waren demnach 13 Mal und der CDU achtmal betroffen, die übrigen Parteien noch seltener. Zur Dunkelziffer seien keine validen Aussagen möglich. «Es ist davon auszugehen, dass es eine signifikante Anzahl an nicht gemeldeten beschädigten Wahlplakaten gibt.»

Beleidigungen hat das LKA den Zahlen zufolge dreimal registriert und ebenfalls dreimal Beleidigungen beziehungsweise üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Zudem wurden im Zusammenhang mit der Landtagswahl bis Anfang der Woche zwei Bedrohungen und ein Fall übler Nachrede registriert.

In insgesamt fünf Fällen wurden laut LKA Straftaten zum Nachteil von Politikern registriert. Dabei waren nach Aussage einer LKA-Sprecherin vier unterschiedliche Parteien betroffen. Es ging um Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. In einem weiteren Fall sei ein Wahlkämpfer bedroht und dazu genötigt worden, aufgehängte Plakate wieder abzunehmen. Weitere Details nannte die Sprecherin nicht.

Immerhin führt das LKA bis Anfang der Woche keine Gewaltdelikte mit Wahlkampfbezug auf. Der Fall einer Auseinandersetzung bei einem AfD-Wahlkampfstand am Montagnachmittag auf der Insel Hiddensee war nicht Teil der Statistik. Laut einer Polizeimitteilung soll es dabei zu Handgreiflichkeiten zwischen einem 73-Jährigen und einem 31-Jährigen gekommen sein. Der Ältere war demnach vor Ort, um seinen Protest zu bekunden, der Jüngere gehörte zum Wahlkampfstand.

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