17. September 2026 – dpa
Bei einer abendlichen Jagd im Januar 2025 traf ein Schuss einen Jäger tödlich. Am ersten Prozesstag äußert sich der Angeklagte.
Weil er einen befreundeten Jäger in Mecklenburg-Vorpommern bei der Jagd erschossen haben soll, steht ein Mann aus Niedersachsen seit Donnerstag vor Gericht. Die Schweriner Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen aus Cloppenburg fahrlässige Tötung vor.
Der Angeklagte bedauert den Zwischenfall zutiefst, wie aus einer persönlichen Erklärung hervorgeht, die sein Verteidiger zum Prozessauftakt im Amtsgericht Ludwigslust verlas. «Es tut mir unendlich leid.»
Das Opfer war demnach sein bester Freund. Er sei erfüllt von Trauer und Entsetzen, heißt es in der Erklärung weiter. Er sei erschüttert und bereue zutiefst, was geschehen sei. Er wünschte, er könnte die Zeit zurückdrehen und den Unfall verhindern.
Der Vorfall ereignete sich der Anklage zufolge Anfang Januar 2025 bei einer Gemeinschaftsjagd bei Mustin (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Es sei Abend und bereits dunkel gewesen. Das 48 Jahre alte Opfer, ebenfalls aus der Region Cloppenburg, saß demnach auf einem benachbarten Hochsitz 142 Meter entfernt vom Hochsitz des Angeklagten. Das Opfer wurde von der Kugel in den Hals getroffen und verblutete nach Worten einer medizinischen Sachverständigen wenige Minuten nach dem Treffer.
Der Schütze hatte laut Anklage sein Opfer für ein Wildschwein gehalten. Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte hätte vor der Schussabgabe das Ziel sicher als Schwarzwild identifizieren müssen. Das habe er nicht getan. Er habe gewusst, dass der benachbarte Hochsitz mit dem späteren Opfer besetzt war.
Der Angeklagte ließ erklären, er habe bei der Jagd ein Wärmebildgerät mit starker Vergrößerung benutzt. Dieses habe ihm einen Punkt angezeigt, den er für ein Wildschwein gehalten habe. Später habe er erfahren, dass die von ihm verwendete Technik bei entsprechender Vergrößerung ein Bild in grober Verpixelung liefere und Entfernungen verzerrt darstellen könne. «Ich konnte die Kanzel und meinen Freund nicht erkennen.»
Weiter ließ der Angeklagte erklären, er habe nach dem Unfall seine Jagdwaffen und seinen Jagdschein abgegeben. «Ich habe für mich entschieden, die Jagd nie wieder auszuüben.»
Für den Prozess hat das Amtsgericht Ludwigslust drei Verhandlungstage angesetzt. Es sollen mehrere Zeugen und Sachverständige gehört werden. Das Urteil soll der Planung zufolge am 29. September gesprochen werden.