17. September 2026 – dpa

Bürgerschaft

AfD-Überprüfung - Rot-Grün und Linke für Bund-Länder-Gruppe

SPD, Grüne und Linke wollen mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die AfD auf den Prüfstand stellen. Warum das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte dabei eine entscheidende Rolle spielt.

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Rot-Grün will sich zusammen mit den Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur rechtsstaatlichen Überprüfung der AfD einsetzen. (Archivbild)

Hamburgs rot-grüne Koalition und die oppositionellen Linken sprechen sich gemeinsam für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD aus. Die Arbeitsgruppe soll rasch eingesetzt und unter der Federführung des Bundes alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und bewerten, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tragfähig begründet werden können, teilten die Fraktionen mit.

Über den interfraktionellen Antrag soll die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 30. September entscheiden. Das Parlament hatte sich bereits im Januar mehrheitlich für eine solche Arbeitsgruppe ausgesprochen, wollte aber die noch ausstehende Entscheidung des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln abwarten. Dies soll nun nicht mehr so sein.

Die Fraktionen stützen sich dabei auf das Ende Juni vorgelegte und rund 1.500 Seiten umfassende rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Ziele und Verhalten der AfD anhand der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts untersucht hat. Das Ergebnis: Aus dessen Sicht hätte ein Verbotsantrag voraussichtlich Aussicht auf Erfolg. Zwei unabhängige Zweitgutachten hätten die Wissenschaftlichkeit und Ergebnisoffenheit der Untersuchung bestätigt.

Die Politik entscheide nicht, ob eine Partei verboten werde, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. «Sie muss aber dafür sorgen, dass diese Frage überhaupt belastbar geprüft werden kann.» Genau dafür sei die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nötig. Das rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte habe noch einmal wichtige Hinweise für die Notwendigkeit einer Prüfung gegeben. «Unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns, die Instrumente zum Schutz unserer Demokratie, unserer Grundrechte und unseres Rechtsstaats nicht ungenutzt zu lassen, nur weil ihre Anwendung politisch unbequem ist», sagte Kienscherf.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof betonte: «Ein Parteienverbot ist keine Kleinigkeit, sondern das schärfste Schwert unseres Grundgesetzes. Zugleich dürfen wir nicht tatenlos zusehen, wenn Freiheit und Menschenwürde angegriffen werden.» Wenn die Verfassung in den Grundfesten attackiert werde, «müssen wir uns auch mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren». Es sei eine demokratische Verantwortung, alle relevanten Erkenntnisse zusammenzutragen und die Voraussetzungen für ein Verbot zu prüfen. «Wir brauchen die Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt.»

«Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist ein wichtiger Schritt, um die vorhandenen Erkenntnisse zu bündeln und ein Verbotsverfahren auf eine belastbare Grundlage zu stellen», sagte der Linken-Innenexperte Deniz Celik. Klar sei zugleich: Ein Verbot sei ein wichtiges Mittel. «Dennoch bleibt die große Aufgabe, die gesellschaftlichen Verhältnisse genau zu analysieren und zu bekämpfen, die den Aufstieg der extrem Rechten begünstigen.»

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