22. Oktober 2025 – dpa

Prozessbeginn

Unfalltod von Reiterin – Bewährungsstrafe für Traktorfahrer

Nach dem Tod einer 14-jährigen Reiterin verhängt das Amtsgericht Stralsund eine Bewährungsstrafe gegen einen Traktorfahrer. Das Urteil hätte noch weitere Konsequenzen, wenn es rechtskräftig wird.

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Nach dem tödlichen Reitunfall einer 14-Jährigen auf Rügen im vergangenen Jahr wird mit dem Ende des Prozesses gegen einen Traktorfahrer gerechnet. (Archivbild)

Nach dem Tod einer 14-jährigen Reiterin infolge eines Unfalls mit einem Traktor ist der damalige Fahrer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Das Amtsgericht Stralsund befand den zum Prozessauftakt 26-Jährigen der fahrlässigen Tötung schuldig.

Wie das Gericht mitteilte, wird laut Urteil der Führerschein des Mannes eingezogen. Demnach darf er frühestens nach einem Jahr und drei Monaten eine neue Fahrerlaubnis erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zudem soll der Mann 1.000 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Prozess fand in der Außenstelle Bergen des Amtsgerichts Stralsund statt.

Laut Anklage soll der Mann im August vergangenen Jahres ohne ausreichenden Sicherheitsabstand mit einem Traktor an einer Reitergruppe vorbeigefahren sein. Nach früheren Polizeiangaben hatte das Pferd der 14-Jährigen gescheut.

Demnach stürzte das Mädchen zu Boden. Der Traktorfahrer habe nicht mehr ausweichen können. Ein an den Traktor angehängtes landwirtschaftliches Gerät habe das Mädchen überrollt. Sie starb an der Unfallstelle.

Der Angeklagte hatte nach Worten eines Gerichtssprechers am ersten Prozesstag ausgesagt, er habe mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt. Es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass das Mädchen vom Pferd stürze.

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