29. September 2026 – dpa

Urteil nach Tod bei der Jagd

Jagdfreund statt Wildschwein erschossen - Bewährungsstrafe

Bei der Jagd hält ein heute 52-Jähriger seinen Freund für ein Wildschwein und schießt. Das Gericht verhängt zwei Jahre auf Bewährung und spricht der Witwe eine Entschädigung zu.

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Der Angeklagte hat nach dem tödlichen Zwischenfall die Jägerei aufgegeben, wie er vor Gericht sagte.

«Wie konnte der Angeklagte annehmen, das ist ein Wildschwein?» Um diese Frage kreiste der aufsehenerregende Prozess gegen einen Jäger aus Niedersachsen, der bei einer Jagd Anfang 2025 in Mecklenburg-Vorpommern versehentlich seinen Jagdfreund auf einem Hochsitz erschossen hat.

Richter Siegmar Hackbarth stellte sie am Tag der Urteilsverkündung im Amtsgericht Ludwigslust noch einmal. Und er verkündete das Strafmaß: zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. An die Witwe, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, muss der 52-Jährige Cloppenburger 9.000 Euro zahlen.

Am 2. Januar 2025 fuhren der spätere Todesschütze und sein 48-jähriger Freund am frühen Morgen von Cloppenburg in Niedersachsen nach Mecklenburg, um zu jagen. Im Prozess wurde rekonstruiert, was danach geschah: Nachdem die Männer bereits den ganzen Tag gejagt hatten, ging es am Abend noch einmal hinaus, an einen Waldrand nahe der Ortschaft Mustin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. In der Dunkelheit bezogen beide Männer benachbarte Hochsitze, die 142 Meter voneinander entfernt lagen.

Der Jagdfreund bestieg den ersten Hochsitz, der spätere Todesschütze stolperte müde weiter zum nächsten Hochsitz. Unterwegs fiel er hin, seine Sachen waren nass. Auf dem Hochsitz angekommen, öffnete er nicht das vordere Fenster, das ihm die offene Landschaft als Schussfeld bot, sondern die Seitenfenster. Dann schrieb ein anderer Mitjäger per WhatsApp, dass er ein Wildschwein sehe.

Der spätere Todesschütze schaute auf sein Wärmebildgerät. Es war auf dem Jagdgewehr mit Zielfernrohr montiert, das auf eine sehr starke Vergrößerung eingestellt war. Dadurch wurde das Bild stark vergröbert - das Gerät zeigte nur einen hellen Punkt an. Der Jäger dachte, das ist das Wildschwein, zielte durch das Seitenfenster, in Richtung des anderen Hochsitzes, und drückte ab.

Der Jagdfreund wurde am Hals getroffen und verblutete binnen Minuten. «Er war mein bester Freund», ließ der Angeklagte, sichtlich betroffen, im Prozess erklären. Die Erklärung verlas sein Anwalt. Er sei erfüllt von Trauer und Entsetzen, hieß es weiter. Er sei erschüttert und bereue zutiefst, was geschehen sei. Er wünschte, er könnte die Zeit zurückdrehen und den Unfall verhindern. «Es tut mir unendlich leid.»

Richter Hackbarth sagte am Prozessende über den Todesschützen: «Er hat an diesem Abend so ziemlich alles falsch gemacht, was man eigentlich falsch machen kann.»

So sei das Zielfernrohr falsch eingestellt gewesen. Dann habe der heute 52-Jährige nicht überprüft, ob es sich bei dem Punkt, den ihm sein Wärmebildgerät zeigte, wirklich um ein Stück Wild handelte. Zuvor habe er sich nicht vergewissert, wo genau der Hochsitz mit seinem Freund stand - etwa durch Lichtzeichen. Das Fazit des Richters: Hätte der Jäger die Jagdregeln beachtet, wäre es nicht zu dem tragischen Unglück gekommen. Der Angeklagte habe ein hohes Maß an persönlicher Schuld auf sich geladen.

Auf der anderen Seite des Verhandlungssaals saß während des Prozesses die Witwe mit ihrer Rechtsanwältin. Die Witwe hat eine Tochter, die zum Zeitpunkt des tödlichen Jagdunfalls 13 Jahre alt war. Der Vater sei der Versorger der Familie gewesen, sagte der Richter.

Die Nebenklage forderte am Ende des Prozesses eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, und das am oberen Rand dessen, was ein Schöffengericht verhängen darf. Das sind vier Jahre, wie die Anwältin der Witwe erklärte.

Sie ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Berufung sei für die Nebenklage aber nicht möglich, da der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nicht in Zweifel stehe, sagte sie nach der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur.

Richter Hackbarth sagte, das Verfahren habe auch das Gericht emotional berührt. «Welche Tragik, welche Trauer, welcher Schmerz.» Er sagte weiter, dass es dem Gericht schwergefallen sei, eine der Tat und Schuld angemessene Strafe zu finden, weil viele Umstände und Besonderheiten der Tat unterschiedlich bewertet werden könnten.

Der Verteidiger des Todesschützen sagte der Deutschen Presse-Agentur, er werde seinem Mandanten empfehlen, das Urteil anzunehmen.

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