1. VERANSTALTER
Veranstalter ist die Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG, vertreten durch die Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Warnowufer 59a, 18057 Rostock.
2. GELTUNGSBEREICH
Zur Steigerung der Attraktivität des von ihm produzierten Hörfunkprogramms Ostseewelle und seiner Online-Präsentationen www.ostseewelle.de/Ostseewelle-App führt der Veranstalter die Aktion „3.000-Euro-Reisegutschein“ durch. Mit seiner Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
3. BEKANNTGABEN
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im genannten Hörfunkprogramm und/oder unter www.ostseewelle.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich. Es ist zu beachten, dass das UKW-Programm aus technischen Gründen im Internet-Livestream (einschließlich des Empfangs über Apps oder Smart Speaker) zeitlich verzögert zu hören ist (im Regelfall maximal eine Minute). Dadurch können sich Reaktionszeiten bis zur Gewinneinlösung verkürzen!
4. REGISTRIERUNG ZUM GEWINNSPIEL / UNENTGELTLICHKEIT DER TEILNAHME
Die Teilnahme an der Aktion „3.000-Euro-Reisegutschein“ ist unentgeltlich. Eine Registrierung zur Teilnahme ist nicht notwendig. Zur Gewinneinlösung ist ein Telefonanruf an die Rufnummer 0381 - 49 78 110 notwendig. Hierbei handelt es sich um einen normalen Festnetzanschluss. Der Anruf verursacht Kosten entsprechend dem Tarif des Festnetz- oder Mobilfunkanbieters.
5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige Teilnehmer benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern). Mitarbeitende des Veranstalters oder der mit ihm verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ebenfalls Mitarbeitende und deren Angehörige der zuständigen Aufsichtsbehörde Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern.
6. ABLAUF (SPIELREGELN)
Das Gewinnspiel beginnt am 17.02.2025 und endet voraussichtlich am 07.03.2025. Ein vorzeitiger Abbruch oder eine Verlängerung des Gewinnspiel sind jeder Zeit ohne Angabe von Gründen möglich. Gespielt wird immer montags bis freitags. An den genannten Tagen wird es jeweils zwischen 7 und 17 Uhr insgesamt sechs Spielrunden geben.
Im Live-Programm von Ostseewelle wird von den Moderatoren in jeder Spielrunde ein Gegenstand genannt, der in einen virtuellen Reisekoffer gepackt wird. Jeder Gegenstand ist 500 Euro wert. Wer an der Aktion teilnehmen möchte, sammelt über den jeweiligen Tag beim Ostseewelle hören so viele Gegenstände wie möglich (pro Tag max. sechs Dinge). Um kurz nach 17 Uhr (Mo-Fr) erfolgt bei Ostseewelle ein Aufruf zur Gewinneinlösung. Sodann muss zur aktiven Teilnahme die Studio-Hotline 0381-49 78 110 (Festnetzanschluss / Anruf verursacht Kosten entsprechend dem Tarif des Festnetz- oder Mobilfunkanbieters) angerufen werden. Nach dem Zufallsprinzip wird ein Anrufender als finaler Spielteilnehmender ermittelt. Diese Hörerin oder dieser Hörer hat dann die Möglichkeit, so viele Gegenstände, die über den Tag in den virtuellen Reisekoffer gelegt wurden, zu benennen. Mit jedem richtig genannten Gegenstand steigt der Gewinn um 500 Euro, also maximal auf 3.000 Euro. Insofern kann der jeweilige Gewinn zwischen 500 und 3.000 Euro variieren, je nach dem wie viel Gegenstände richtig benannt werden.. Die Gewinner werden On-Air und auf der Internetseite www.ostseewelle.de veröffentlicht.
Telefongespräche werden zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Aktion aufgezeichnet. Der Veranstalter behält sich aus redaktionellen und rechtlichen Gründen und zur Qualitätssicherung eine zeitversetzte Ausstrahlung der finalen Spielrunden (Gewinnertelefonate) im Hörfunkprogramm von Ostseewelle vor. Spätestens drei Monate nach dem Ende der Aktion werden die Aufzeichnungen gelöscht.
7. AUSGELOBTER PREIS
Als Preis werden pro Tag 3.000 Euro ausgelobt. Dafür steht ein Gesamtbudget von mindestens 45.000 Euro zur Verfügung. Das Budget muss nicht zwangsläufig ausgeschöpft werden. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Gewinner seine Identität durch die Vorlage geeigneter Dokumente, insbesondere eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweist.
8. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Aktion nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, den Vor- oder Nachnamen, die Anschrift oder die Berechtigung zur Nutzung des angegebenen Telefonanschlusses berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den ausgelobten Preis. Er ist zurück zu gewähren.
9. EINWILLIGUNG IN ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUN VON DATEN
Die zur Teilnahme erhobenen Daten eines Gewinners werden für den Zeitraum der Gewinnspielreihe gesammelt. Die Daten werden ausschließlich vom Veranstalter zur Durchführung der Aktion genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Jeder Teilnehmer willigt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten (§ 3 BDSG) in vorgenanntem Umfang ein. Jeder Teilnehmer kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch schriftliche Erklärung an Ostseewelle, Warnowufer 59a, 18057 Rostock oder per E-Mail an info@ostseewelle.de gegenüber dem Veranstalter auf die zur Teilnahme am Gewinnspiel notwendige Verarbeitung und Nutzung beschränken, Auskunft über die von ihm gesammelten Daten und/oder deren Löschung verlangen. Weiteres in der Datenschutzerklärung ...hier.
10. EINWILLIGUNG IN VERÖFFENTLICHUNG VON PERSÖNLICHEN ANGABEN
Mit der Teilnahme willigen die Teilnehmenden ein, das Name, Vorname, Wohnort und (aufgezeichnete) Äußerungen sowie gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit Bildnis im Zusammenhang mit der Aktion durch den Veranstalter in den Hörfunkprogrammen, auf den Internet- bzw. Social-Media-Präsentationen sowie in anderen Medien gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf der Aktion zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die Angaben unter www.ostseewelle.de. Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.
12. ÄNDERUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen außerhalb einer laufenden Spielrunde – mit Ausnahme der in Ziffer 6 enthaltenen, grundlegenden Spielregeln und des in Ziffer 7 ausgelobten Preises – zu ändern oder die Gewinnspielreihe ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungsansprüche ausgeschlossen. Die Änderung von Teilnahmebedingungen und der Abbruch der Gewinnspielreihe werden vom Veranstalter auf der Aktionsseite „3.000-Euro-Reisegutschein“ bei www.ostseewelle.de bekanntgegeben.
13. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGS
Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
Rostock, 16.02.2025