28. März 2023 – dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich heute zu den zulässigen Speicherfristen für bestimmte Schufa-Einträge. Dabei geht es um abgeschlossene Privatinsolvenzen. Ein Betroffener will erreichen, dass die Schufa die Informationen darüber deutlich früher löschen muss als derzeit üblich.
Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute in einem begrenzten Zeitraum von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende eines erfolgreichen Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das auch zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Die Frage ist, was nun erlaubt ist.
Offen ist, ob der BGH ein Urteil verkündet oder das Verfahren aussetzt. Denn zwei ähnliche Fälle aus Deutschland werden gerade beim Europäischen Gerichtshof geprüft. Es wäre möglich, dass die Karlsruher Richter erst die Entscheidung aus Luxemburg abwarten.