17. August 2026 – dpa
Über Wasser in Schiffstanks können fremde Organismen eingeschleppt werden. Der Umgang mit Ballastwasser ist deshalb reglementiert.
Die Wasserschutzpolizei hat im ersten Halbjahr im Hamburger Hafen drei Schiffe ertappt, die verbotenerweise Ballastwasser abgelassen haben. Das teilte die Hamburger Umweltbehörde auf Anfrage mit. Darunter waren zwei Massengutfrachter und ein Stückgutfrachter. Die Polizeipressestelle teilte außerdem mit, dass die Wasserschutzpolizei einen weiteren solchen Verstoß außerhalb des Hafens festgestellt habe.
Seeschiffe mit wenig Ladung pumpen Wasser in Tanks, um das Schiff während der Fahrt zu stabilisieren. Dabei können Bakterien, Algen und Krebse aufgenommen werden, die sich möglicherweise andernorts ausbreiten und dort einheimische Arten verdrängen. Ein bekanntes Beispiel ist die nach Europa eingeschleppte Chinesische Wollhandkrabbe. Der Umgang mit Ballastwasser ist deshalb gesetzlich reglementiert.
Die Umweltbehörde teilte darüber hinaus mit, dass bei Verstößen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet werden. In der Regel müssten die Verantwortlichen ein Bußgeld zahlen. Zur Höhe der Bußgelder und zu den verantwortlichen Reedereien machte die Behörde keine Angaben.