01. Juli 2026 – dpa
Ein Sorgerechtsstreit soll die schreckliche Tat von Stade ausgelöst haben. Die Eltern dürfen nach einer Gerichtsentscheidung derzeit nicht über die Gesundheit der Tochter entscheiden.
Im Sorgerechtsstreit um das dreimonatige Kind des Tatverdächtigen von Stade steht noch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aus. Beide Elternteile hätten Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Eilverfahren vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eingelegt, bestätigte eine Sprecherin des OLG.
Das Amtsgericht hatte unter anderem angeordnet, dass die Kindsmutter und die Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen. Zudem bestätigte das Amtsgericht in seiner Entscheidung, dass den Eltern die Gesundheitssorge entzogen bleibt.
Der zuständige Familiensenat des OLG hatte den Beteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 29. Juni eingeräumt. Das Gespräch mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe habe nicht auf Anordnung oder Veranlassung des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts stattgefunden, hieß es weiter.
Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass das Motiv für die tödlichen Schüsse in Stade der Sorgerechtsstreit ist. Der 45 Jahre alte Tatverdächtige aus dem Raum Hannover sitzt in Untersuchungshaft.
Der türkische Staatsbürger soll in der Mutter-Kind-Wohngruppe in der Stadt westlich von Hamburg vier Frauen und zwei Männer getötet haben. Drei der Getöteten waren Beschäftigte des Jugendamtes der Region Hannover, die anderen drei Getöteten waren Mitarbeitende der Stader Jugendhilfeeinrichtung.
Nach der Schließung der betroffenen Mutter-Kind-Gruppe sind die 34-Jährige und ihr Baby anderweitig untergebracht worden, wie das Sozialministerium mitteilte.