04. November 2026 – dpa
Die juristische Auseinandersetzung um den Bau der Küstenautobahn A20 geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit der Klage eines Fährunternehmens.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Dienstag (14.00 Uhr) über eine weitere Klage gegen den Bau der Küstenautobahn A20. Diesmal geht es um den Abschnitt zwischen Glückstadt und dem Autobahnkreuz Steinburg nördlich des geplanten Elbtunnels. Geklagt hat ein Fährbetreiber, der wegen des Tunnels um seine Existenz fürchtet. Das Unternehmen sieht zudem nach Gerichtsangaben verschiedene Planungsfehler.
Bereits im Mai hatten die Bundesrichter in Leipzig eine ähnliche Klage zum Kehdinger Kreuz südlich des Tunnels als unzulässig eingestuft. Das Autobahnkreuz im Landesinneren konkurriere nicht mit dem Fährbetrieb, urteilten sie damals. Deswegen sei es ausgeschlossen, dass das Unternehmen in seinen Rechten verletzt werde. Zwar sei der Fährbetrieb von dem geplanten neuen Elbtunnel betroffen. Die Entscheidung für die Elbquerung sei jedoch schon vor zehn Jahren bestandskräftig getroffen worden.
Die A20 soll die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Autobahnbau kommt wegen zahlreicher Auseinandersetzungen nur stockend voran.