20. August 2025 – dpa
Ein älterer Autofahrer übersieht beim Linksabbiegen einen E-Bikefahrer. Der Sekundenfehler kostet ein Menschenleben. Das Amtsgericht Barmbek sorgt dafür, dass sich der Fehler nicht wiederholen kann.
Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek einen 89 Jahre alten Autofahrer zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie der Angeklagte selbst einräumte, hatte er am 3. Mai 2024 im Stadtteil Lehmsal-Mellingstedt beim Linksabbiegen mit seinem Auto einen Mann auf einem E-Bike erfasst. Der 68-Jährige war auf einem kombinierten Geh- und Radweg unterwegs gewesen und hatte Vorfahrt, wie das Gericht feststellte.
Der Angeklagte hatte nach eigenen Angaben vor dem Abbiegen ein bis zwei Minuten warten müssen, bis sich ihm eine Lücke im Gegenverkehr bot. Doch dann übersah er den entgegenkommenden E-Bikefahrer. «Ich habe nichts gesehen, dann kam dieser Knall», sagte der Autofahrer.
Nach Angaben einer Zeugin, die hinter dem 68-Jährigen auf dem Radweg fuhr, betrug die Geschwindigkeit des E-Bikers nur 17 Stundenkilometer. Das konnte sie auf einer App ihres Handys sehen. Das Auto sei «schwungvoll» in die Querstraße eingebogen, sagte die 53-Jährige.
Der Radfahrer trug keinen Helm. Er schlug mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe des Autos und dann auf den Asphalt. Im Krankenhaus wurde er in ein künstliches Koma versetzt. Er starb knapp zwei Wochen später an den Folgen einer Hirnblutung.
Der Angeklagte, ein früherer Orchestermusiker, bedauerte den Unfall zutiefst. Auf Anregung des Richters gab der 89-Jährige vor dem Urteil seinen Führerschein aus dem Jahr 1960 ab.
Der Senior stand zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht, hatte nicht einmal einen Punkt in Flensburg. Nun muss er eine Geldstrafe von 80 Tagesätzen zu je 100 Euro zahlen. Mit Blick auf die tödliche Folge des Unfalls sagte Richter Ingo Wolfram zu dem Angeklagten: «Das ist eine unheimlich große Bürde, die Sie zu tragen haben, das kann man mit einer Geldstrafe nicht abbilden.» Der Senior nahm das Urteil sogleich an.