02. September 2026 – dpa
Warum konnten 124 Ausreisepflichtige nicht festgesetzt werden? Hamburgs Senat nennt die Gründe und erklärt, wie die Kapazitäten künftig steigen sollen.
Mangels Haftplätzen haben in den ersten sieben Monaten des Jahres 124 Ausreisepflichtige nicht festgesetzt werden können. Im vergangenen Jahr seien es 199 gewesen, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD. Der Senat räumte ein, dass die vorhandenen Kapazitäten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam nicht auskömmlich seien.
Sie würden aber erweitert, sobald die in der Verwaltungsvereinbarung für die Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Glückstadt vereinbarte Zielkapazität von 20 Haftplätzen pro Land zur Verfügung stehe. Aktuell habe Hamburg in Glückstadt Zugriff auf 14 Plätze. Außerdem könne die Stadt weitere fünf Plätze in der AHE Darmstadt nutzen. «Zudem prüft die zuständige Behörde laufend, ob und inwieweit Haftplatzkapazitäten anderer Länder genutzt werden können», erklärte der Senat.
«Hamburg hat ein massives Vollzugsproblem», sagte AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann. Der Senat kenne diesen Engpass seit Jahren. Nockemann warf dem Senat vor, Rückführungen nicht konsequent durchsetzen zu wollen.