12. September 2025 – dpa

Elektronik-Lieferungen

Haftstrafen für Verstöße gegen Russland-Sanktionen gefordert

Wegen des Kriegs gegen die Ukraine hat die EU Sanktionen gegen Russland verhängt. Eine Hamburger Firma soll dennoch Elektronik und Laborausrüstung geliefert haben. Jetzt droht den Beteiligten Haft.

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Im Prozess um Verstöße gegen die Russland-Sanktionen der EU will das Landgericht Hamburg am Dienstag ein Urteil verkünden. (Symbolbild)

In einem Prozess um Verstöße gegen die Russland-Sanktionen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Haftstrafen für die fünf Angeklagten beantragt. Für den 46 Jahre alten Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und zehn Monate Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung sprach sich für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren aus. Der Deutsche sitzt bereits in Untersuchungshaft.

Der Hamburger Kaufmann soll von November 2022 - also neun Monate nach Beginn des umfassenden russischen Angriffs auf die Ukraine - bis Februar 2024 insbesondere elektronische Bauteile wie Schaltungen, Steckvorrichtungen und Verstärker im Gesamtwert von rund 800.000 Euro an Empfänger in Russland ausgeliefert haben. Die Lieferungen der auf der EU-Sanktionsliste stehenden Waren und die Zahlungen wurden laut Anklage meist über Hongkong abgewickelt.

Die von dem Deutschen geführte Firma in Hamburg-Wandsbek soll zudem Laborbedarf wie ph-Puffer und Zentrifugen im Wert von 80.000 Euro nach Russland verkauft haben. Ph-Puffer sind Lösungen, die den ph-Wert von Stoffen konstant halten und in der technischen Chemie von Bedeutung sind.

Die Mitangeklagten, eine Frau und ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 38 und 46 Jahren sowie ein 44-jähriger Russe und ein 55-jähriger Deutsch-Russe, sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu kürzeren Haftstrafen - zum Teil auf Bewährung - verurteilt werden. Die Verteidigung sprach sich für geringere Haftzeiten aus, im Fall der 38-Jährigen für einen Freispruch oder eine Geldstrafe. Der Prozess hatte im April begonnen, die Strafkammer am Landgericht Hamburg will das Urteil am nächsten Dienstag verkünden.

Die Anklage gegen den Hauptbeschuldigten lautet auf gemeinschaftlichen bandenmäßigen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in 21 Fällen. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz müssen im Handel die Sanktionen der EU beachtet werden. Bei Verstößen werden bis zu zehn Jahre Haft angedroht.

Nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Abschuss einer malaysischen Passagiermaschine über der Ost-Ukraine im Jahr 2014 hatte die EU erste Wirtschaftssanktionen verhängt. Seit dem Beginn des umfassenden Kriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die EU die Sanktionen immer weiter verschärft.

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