05. November 2025 – dpa
Raum für Fußgänger: Viele Städte in Deutschland sind laut Umwelthilfe zu lässig mit illegalen Gehwegparkern. Dabei gibt es klare Regeln. In der Hansestadt ist der Abstand nah an den Vorgaben.
Obwohl der verbliebene Platz auf dem Bürgersteig nah an den Vorgaben ist, wird Autofahrern in Hamburg aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu viel Raum gegeben, wenn diese rechtswidrig auf Gehwegen parken.
Damit verbotswidriges Gehwegparken geduldet wird, muss in Hamburg laut Angabe der Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Meter verbleiben, teilte der Verein mit. «Die von den technischen Regelwerken vorgesehene Regelbreite von mindestens 2,50 Meter wird damit unterschritten – wenn auch nur geringfügig», heißt es in einer Mitteilung der Umwelthilfe.
Bundesweit hätten nur 33 von 105 dazu befragten Städten angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden, teilte der Verein mit. Die meisten Städte ignorierten hingegen die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach ein Gehweg im Regelfall mindestens 2,50 Meter breit sein müsse.
«Zu spüren bekommen das vor allem Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen angewiesen sind», heißt es in der Auswertung der DUH. Sie fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparkern. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen.
Die Straßenverkehrsordnung kann so ausgelegt werden, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Gehweg aufgebracht sind.