13. Oktober 2026 – dpa
Christian B. könnte ein Vorfall aus seiner Zeit im Gefängnis zum Verhängnis werden. Was damals passiert sein soll und warum der Fall neu aufgerollt wird.
Christian B. steht heute (9.30 Uhr) erneut vor Gericht. Er soll einen Gefängnismitarbeiter beleidigt haben, wie das Landgericht Oldenburg mitteilte. Es ist schon das zweite Verfahren in dem Fall: Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.
Der Vorfall liegt schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 saß Christian B. in Oldenburg im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damals einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt beleidigt zu haben. Sein Verteidiger weist die Vorwürfe zurück, außerdem ist das erste Urteil mit sechs Wochen Freiheitsstrafe aus seiner Sicht zu hart.
Wenn das Landgericht den Angeklagten schuldig sprechen sollte, droht ihm eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis. Besondere Aufmerksamkeit erhält der Prozess, weil Christian B. im Verdacht steht, die vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. Angeklagt ist er in diesem Fall bislang nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.