29. September 2025 – dpa
Schleswig-Holstein hat den Umgang von Muslimen als Beamte, Beschäftigte oder Schüler mit ihren Feiertagen geregelt. Ein Vertrag sichert die Möglichkeit der Freistellung. Und stößt auch auf Kritik.
Die Freistellung von Beamten, Beschäftigten und Schülern muslimischen Glaubens in Schleswig-Holstein an zwei islamischen Feiertagen stößt auf Kritik der FDP. «Wir haben großen Respekt vor den verschiedenen Religionen und ihren Feiertagen, aber wir sind der Meinung, dass Schulunterricht nicht aus religiösen Gründen verpasst werden sollte», sagte Landtagsfraktionschef Christopher Vogt. «Das ist das völlig falsche Signal.»
In der vergangenen Woche war ein entsprechender Vertrag zwischen dem Land und dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland bekanntgeworden. Laut Kulturministerium gilt die geschlossene Vereinbarung jeweils für den ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes. Der Vertrag schaffe eine rechtliche Absicherung der bisher gelebten Praxis. Er unterstreicht zudem das Recht des Landesverbands, eigene Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben sowie Imame auszubilden.
Auch die Regelung zur Ausbildung der Imame stört die Oppositionsfraktion. «Ein wichtiger Punkt ist auch die Imam-Ausbildung, die wir nicht weiterhin ausländischen Regierungen überlassen sollten», sagte Vogt.