28. September 2026 – dpa

Steuerbetrug

Nur eine Staatsanwältin für Cum-Ex-Mammutverfahren

Bislang bearbeitet eine einzige Staatsanwältin in Hamburg das Cum-Ex-Mammutverfahren mit 26 Beschuldigten, einer 14 Umzugskartons umfassende Akte und 600 Millionen Dateien. Ob das reicht?

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Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren aus Köln übernommen - die Akte soll 14 Umzugskartons und 600 Millionen Dateien umfassen. (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft Hamburg setzt im Mammutverfahren zur Aufarbeitung des besonders schweren Steuerbetrugs mit Cum-Ex-Aktiengeschäften bislang nur eine Staatsanwältin ein. Zuständig sei die für Steuersachen verantwortliche Abteilung 50 der Staatsanwaltschaft, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. «Dort ist derzeit eine Dezernentin als zuständige Staatsanwältin mit einem Vollzeitäquivalent (VZÄ) für die Bearbeitung des Verfahrens vorgesehen.»

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren zuletzt von der Kölner Staatsanwaltschaft übernommen. Das Verfahren betreffe 26 Beschuldigte. Die Akte umfasse 14 Umzugskartons und 600 Millionen Dateien. Dementsprechend hatte die Anklagebehörde bereits erklärt, es stünden «noch umfangreiche Ermittlungen aus, deren Durchführung noch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird».

Der Senatsantwort zufolge soll bei der Staatsanwaltschaft perspektivisch ein zweiter Dezernent hinzukommen. Zudem stünden als Hilfe ein Wirtschaftsreferent und eine Ermittlungsgruppe des Finanzamts Hamburg zur Verfügung. Die IT-Forensik übernehme ein externer Sachverständiger. «Im Übrigen ist bei der Staatsanwaltschaft Hamburg keine besondere Ermittlungsgruppe geplant», erklärte der Senat.

Bei dem Steuerbetrug verschoben Finanzakteure in einem verschachtelten System Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Systems war in den Jahren 2006 bis 2011, Schätzungen zufolge verloren der Fiskus und damit die Allgemeinheit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag.

Vor allem die Kölner Staatsanwaltschaft tat sich bei der Ermittlung von Cum-Ex-Fällen hervor. In ihrer Zuständigkeit liegt das bei Cum-Ex-Geschäften tangierte Bundeszentralamt für Steuern im benachbarten Bonn. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hätte allerdings schon vor Jahren ebenfalls tätig werden können - dass sie es nicht tat, stieß manchen Kritikern sauer auf.

Denn Hamburg ist ein Schauplatz für diese Art der kriminellen Machenschaften, Institute wie die Warburg-Bank waren beteiligt. Erst am vergangenen Mittwoch hatte das Finanzgericht eine Klage der Bank zurückgewiesen und damit Hinterziehungszinsen in Höhe von rund zehn Millionen Euro für rechtens erklärt. Die Warburg Bank war der Meinung, dass ihre Cum-Ex-Geschäfte gar keine Steuerhinterziehung waren und sie deshalb auch keine Hinterziehungszinsen zahlen müsse.

Dass auch die inzwischen aufgelöste HSH Nordbank als frühere Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein bei Cum-Ex-Geschäften ihre Hände im Spiel hatte, ist seit spätestens 2014 bekannt: Damals veranlasste die Bank Steuerrückzahlungen von rund 126 Millionen Euro, um Steuerschäden auszugleichen.

Inzwischen geht es bei der Aufarbeitung des größten Steuerbetrugs der Bundesrepublik nicht nur um Cum-Ex, sondern auch um artverwandte Cum-Cum-Geschäfte. Bei dem nun von der Hamburger Staatsanwaltschaft übernommenen Ermittlungsverfahren geht es den Angaben zufolge auch um «Cum/Cum-Gestaltungen».

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann nannte die Personalbesetzung für solch ein Verfahren verantwortungslos. «Gerade bei Cum-Ex darf nicht der Eindruck entstehen, dass Aufklärung an Unterausstattung scheitert.» Rot-Grün müsse jeden Eindruck ausräumen, dass ein Verfahren dieser Tragweite durch unzureichende Ausstattung ausgebremst werden könnte.

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