26. Oktober 2026 – dpa
Die Verteidigung will das Verfahren gegen den angeklagten Nord-Stream-Verdächtigen einstellen lassen. Nun muss das Gericht über den Antrag entscheiden – und könnte danach einen Sachverständigen hören.
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines will das Hanseatische Oberlandesgericht über einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens entscheiden. Zunächst soll am Dienstag aber dem Vertreter der Bundesanwaltschaft Gelegenheit gegeben werden, ergänzend Stellung zum Antrag der Verteidigung zu nehmen.
«Gegebenenfalls wird sodann - nach einer Unterbrechung zur Beratung des Senats - eine Entscheidung über den Einstellungsantrag verkündet werden», sagte eine Gerichtssprecherin. Sollte der Antrag abgelehnt werden, soll ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes zum Schaden an den Pipelines und zur Explosionsursache gehört werden.
Am 26. September 2022 waren am Grund der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert. Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden massiv beschädigt. Insgesamt gab es vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Zu Beginn des Prozesses um den wohl spektakulärsten Sabotageakt der deutschen Nachkriegsgeschichte hatte die Verteidigung des Angeklagten Serhij Kusnjezow am vergangenen Mittwoch die Einstellung des Verfahrens durch Urteil beantragt. Zugleich bezweifelte sie, dass ihr Mandant ein faires Verfahren erwarten könne.
Der Vertreter des Generalbundesanwalts wirft dem 50 Jahre alten früheren Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee vor, der Drahtzieher hinter der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein. Er soll die Explosionen gemeinsam mit sechs weiteren Tätern verursacht haben.
Wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff gegen zivile Objekte lautet die Anklage auf Kriegsverbrechen. Außerdem wird der 50-Jährige beschuldigt, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben.
Die Verteidigung hatte den Vorwurf des Kriegsverbrechens bestritten. Zudem sei das Verfahren dadurch belastet, dass ihr Mandant als ehemaliger Offizier zur Geheimhaltung verpflichtet sei und sich daher nicht selbst zu den Tatvorwürfen äußern könne - nicht einmal seinen Verteidigern gegenüber.
Auch sei der Vorwurf, der 50-Jährige habe eine führende Rolle bei dem Anschlag gespielt, nicht belegt. So gebe es weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren oder Zeugenaussagen, die belegten, dass er jemals an Bord der «Andromeda» gewesen sei. Mit der in Rostock angemieteten Segeljacht hatten die Täter laut Bundesanwaltschaft den Sprengstoff zu den Pipelines gebracht.
Zudem wurde bezweifelt, dass es sich bei den von Russland nach Mecklenburg-Vorpommern führenden Pipelines um zivile Ziele zur Versorgung der deutschen Bevölkerung gehandelt habe, da durch die Leitungen zum Angriffszeitpunkt kein Gas mehr floss beziehungsweise noch nie geflossen sei.
Den Gasfluss nach Deutschland über Nord Stream 1 hatte Russland schon gut drei Wochen vor dem Anschlag abgedreht - angeblich wegen technischer Probleme. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten gar nicht erst in Betrieb gegangen.
Vielmehr habe Russlands Präsident Wladimir Putin die Leitungen als Druckmittel gegen die Europäische Union benutzt, um eine Aufhebung der wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine gegen sein Land verhängten Sanktionen zu erreichen, argumentierte die Verteidigung. Mit den Einnahmen aus den Gasgeschäften habe der Kreml den Krieg finanzieren wollen.
Kusnjezow war Ende August 2025 im Urlaub an der italienischen Adria-gefasst und drei Monate später nach Deutschland überstellt worden. Seit dem 28. November sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft.