15. Juli 2026 – dpa
Das geplante Punk-Camp auf der Insel ist zunächst erlaubt. Was das Verwaltungsgericht dazu sagt und wie es mit dem Protestcamp weitergeht.
Das auf der Nordseeinsel Sylt geplante Punk-Protestcamp (19. Juli bis 26. August) darf vorerst stattfinden. Der Kreis Nordfriesland hatte den Antrag für das Camp abgelehnt. Eine Privatperson habe Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Schleswig der Deutschen Presse-Agentur. «Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.» Zuvor hatte der NDR berichtet.
Der Beschluss in dem Eilverfahren sei am Mittwoch gefallen, sagte die Sprecherin. Über den Widerspruch sei aber damit noch nicht entschieden worden.
Die Organisation «Aktion Sylt» hatte das Punk-Protestcamp in Tinnum auf Sylt beantragt. Nach Auffassung des Kreises Nordfriesland handelt es sich bei dem Camp nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. Im Vordergrund stehe das gemeinsame Campen, nicht die gemeinsame Meinungskundgabe. Das Camp sei überwiegend ein Schlaf- und Versorgungscamp und nicht hauptsächlich eine Versammlung zur gemeinsamen politischen Meinungsäußerung, argumentierte der Kreis.
Mit dem 9-Euro-Ticket waren im Sommer 2022 zahlreiche Punks aus ganz Deutschland nach Sylt gereist und hatten unter anderem mit ihrem Protestcamp bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Damals campierten rund 100 Punks in Zelten vor dem Rathaus in Westerland. Seit 2023 ist das Camp weiter außerhalb auf dem Tinnumer Festplatz untergebracht.