15. September 2025 – dpa
Wegen Sanktionen gegen eine russische Bank wird das Gelände der ältesten deutschen Werft nun zwangsversteigert. Ein herkömmlicher Investorenprozess sei nicht machbar, sagt der Insolvenzverwalter.
Das Gelände der insolventen Hamburger Schiffswerft Pella Sietas im Alten Land wird wegen der Russlandsanktionen nun zwangsversteigert. Eine Verwertung des Grundstücks von Deutschlands ältester Werft über einen herkömmlichen Investorenprozess sei nicht machbar, teilte der Insolvenzverwalter Achim Ahrendt mit. Als Termin der Versteigerung, an der alle Kaufinteressenten teilnehmen können, sei der 13. November festgelegt worden.
Hintergrund der Versteigerung ist ein Grundpfandrecht der von Sanktionen betroffenen russischen Sberbank. Dieses hatte sich das Kreditinstitut als einer der größten Gläubiger der Werft vor dem Insolvenzantrag als Sicherheit für die ausgegebenen Darlehen geben lassen.
«Dies ist im Grunde ein völlig normales Vorgehen und hätte im Investorenprozess normalerweise auch keine Hürde dargestellt», erklärte Ahrendt. Allerdings seien nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine gegen verschiedene russische Finanzinstitute Sanktionen erlassen worden, zu denen auch die Sberbank gehört.
Die Bank hätte für die Löschung des Grundpfandrechts einen entsprechenden Anteil am Verkaufserlös erhalten müssen, wie der Insolvenzverwalter erklärte. Eine solche Transaktion ließen die gegen Russland ausgesprochenen Sanktionen jedoch nicht zu.
Ahrendt geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Kaufpreis in der von einem Gläubiger betriebenen Zwangsversteigerung nicht niedriger sein wird als dies bei einer freihändigen Verwertung der Fall wäre. Das rund 14 Hektar große, direkt an der Elbe gelegene Werftgrundstück habe einen Verkehrswert von 25,8 Millionen Euro. Vor der Insolvenz 2021 zählte Pella Sietas zu den ältesten Werften der Welt. Erstmals 1635 urkundlich erwähnt, war sie über neun Generationen hinweg in Familienbesitz.
Auf dem Grundstück befindet sich unter anderem noch der unter Denkmalschutz stehende Jucho Kran. Dieser gehöre einer Leasinggesellschaft und sei nicht Teil der Versteigerung, erklärte der Insolvenzverwalter. Wie nach dem Verkauf mit dem Kran verfahren werden soll, müsse der neue Grundeigentümer mit dem Denkmalamt und der Leasinggesellschaft klären. Ob die derzeit auf dem Werftgelände noch tätigen Umschlagunternehmen bleiben können, müssten diese dann ebenfalls mit dem neuen Eigentümer klären.