26. August 2026 – dpa

Landtag in Schleswig-Holstein

Streit um Videoaufnahmen im Unterricht – Opposition empört

Die geplante Nutzung von Videoaufnahmen im Unterricht sorgt für scharfe Kritik von SPD und FDP. Die Opposition befürchtet einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schüler.

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Der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat hält die geplante Regelung für «hochproblematisch». (Archivbild)

Eigentlich wollte der Landtag in Kiel über den Gesetzentwurf zur Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern beraten - doch am Ende erzürnte die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP vor allem ein Unterpunkt der Novelle. So sieht die Reform auch vor, dass Schulen in Schleswig-Holstein künftig Ton- und Bildaufnahmen der Schüler zu pädagogischen Zwecken im Unterricht nutzen dürfen - auch ohne Zustimmung der Eltern oder volljährigen Schüler.

Besonders Videoaufnahmen könnten dem Entwurf nach Lehrkräften helfen, Schülern gezielt zu zeigen, wo und wie sie sich verbessern können. Dieses Mittel eigne sich vor allem für den Sportunterricht sowie für darstellende oder rhetorische Aufgaben.

Angesichts dieser Sätze warf der bildungspolitische Sprecher der SPD, Martin Habersaat, der schwarz-grünen Landesregierung vor, im Gesetz zu verstecken, dass sie Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen filmen lassen wolle. «Das ist ja ein bestimmtes Menschenbild, was dahintersteht», kritisierte er. Gefilmt werden darf seiner Ansicht nach aber nur mit Einwilligung. Die geplante Regelung hielt er für «hochproblematisch».

Die FDP-Abgeordnete Anne Riecke erwartet von der Landesregierung, diesen Teil des Gesetzes zurückzunehmen. «Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen sein», betonte sie. «Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch - und gerade - in der Schule.»

Wer Schülerinnen und Schüler ungefragt filme, schafft laut Riecke ein «gefährliches Machtgefälle». Daher dürfe mit dem Passus im Gesetzesentwurf kein Präzedenzfall geschaffen werden - auch für weitere Aufnahmen in anderen Bereichen der Schule. «Natürlich können Videoaufnahmen im Unterricht sinnvoll sein», sagte sie. «Aber die Nutzung solcher Aufnahmen kann nur mit der Erlaubnis der Betroffenen passieren.»

Bildungsministerin Dorit Stenke sagte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur: «Im Rahmen der schulgesetzlichen Anpassung wurde von Schulen angeregt, die Anwendung von Ton- und Videoaufnahmen zu regeln.» Auch andere Länder hätten vergleichbare Regelungen. «Gerade weil es sich um sensible Daten handelt, bewegen sich die Lehrkräfte im Rahmen der geltenden Datenschutzverordnung - und das wird ausdrücklich auch so im Schulgesetz stehen.»

So soll es strenge Vorgaben für die Verarbeitung von Ton- und Bilddaten geben. «Sie dürfen angefertigt werden, soweit und solange die Datenverarbeitung zur pädagogischen Rückmeldung im konkreten Einzelfall des lehrplanmäßigen Unterrichts geeignet, erforderlich und angemessen ist», erklärte die Ministerin.

Dich der CDU-Abgeordnete Martin Balasus sagte im Plenum: «Bezüglich der Debatte um die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht halten ich und meine Fraktion das für nicht angebracht, dies ohne Einwilligung der Eltern oder der Schülerinnen zu tun.» Daher gehe die CDU-Fraktion davon aus, dass dies noch einmal im Laufe der parlamentarischen Debatte angepasst werde.

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