26. August 2026 – dpa
Nach dem Vorfall auf dem Hamburger Dom betont der Schaustellerbund: Deutsche Fahrgeschäfte gelten als besonders sicher. Worauf es bei den Kontrollen ankommt.
Nach dem Vorfall in einem Kettenkarussell auf dem Hamburger Dom verweist der Deutsche Schaustellerbund auf die hohen Standards der Fahrgeschäfte bei Volksfesten in der Bundesrepublik. «Wir haben ein hohes Sicherheitsniveau, und das soll so bleiben», sagte Hauptgeschäftsführer Frank Hakelberg der Deutschen Presse-Agentur: «Wir nehmen für uns in Anspruch, dass deutsche Fahrgeschäfte zu den sichersten der Welt gehören.»
Wegen eines Defekts eines Kettenkarussells hatten 23 Fahrgäste am Dienstagabend mehrere Stunden lang in etwa 25 Metern Höhe festgesessen. Die Feuerwehr war mit 45 Einsatzkräften vor Ort und versorgte die Personen mit Decken. Nach etwa 90 Minuten gelang es, das etwa 70 Meter hohe Fahrgeschäft wieder in Gang zu setzen. Verletzt wurde niemand.
Hakelberg erläutert, wie Fahrgeschäfte wie das besagte Kettenkarussell auf dem Hamburger Dom kontrolliert werden.
Jedes neue Fahrgeschäft werde im Rahmen einer Erstprüfung in jeglicher sicherheitsrelevanter Hinsicht kontrolliert. Eine darauf spezialisierte und zugelassene Prüforganisation wie zum Beispiel der TÜV begutachte die Konstruktion, die Beschaffenheit und Festigkeit der verwendeten Materialien, die Elektrik, die Steuerung, den Betrieb und die Sicherheit bei allen Witterungsverhältnissen.
«Auch der Brandschutz oder eine Havarie werden bei der Konstruktion eines Fahrgeschäftes immer mit bedacht», so Hakelberg. «Detaillierte Pläne, auch Rettungspläne und Evakuierungs-Szenarien, sind fester Bestandteil der Prüfung zur Erstzulassung des Fahrgeschäftes.»
Um an einem Volksfest teilzunehmen, bedürfe es einer Ausführungsgenehmigung. Diese werde - je nach Art und Komplexität des Geschäftes - auf ein bis drei Jahre befristet. Voraussetzung für diese Genehmigung und jede Verlängerung sei eine erfolgreiche Begutachtung durch eine zugelassene Prüforganisation wie den TÜV oder eine Landesgewerbeanstalt.
Zu Beginn eines Volksfestes prüfe die örtlich zuständige Bauaufsicht die Fahrgeschäfte bei einer Gebrauchsabnahme. Hier werde das Vorliegen der gültigen Ausführungsgenehmigung und die korrekte Aufstellung des Fahrgeschäftes überprüft und auch eine Probefahrt gemacht.
«Beschickt der Schausteller 20 bis 25 Feste pro Jahr, wird entsprechend häufig diese Gebrauchsabnahme durchgeführt», sagt Hakelberg. «Handelt es sich wie auf dem Dom um ein Hochfahrgeschäft, wird der Fall einer Störung vorsorglich mitgedacht. Also konkret: Verfügt zum Beispiel die örtlich zuständige Feuerwehr über erforderliches Gerät?»
«Niemand kennt das Fahrgeschäft so gut wie sein Betreiber», erläuterte Hakelberg. «Er checkt seine Anlage täglich vor Betriebsbeginn auf Funktion und Sicherheit. Er tut dies aus Verantwortung gegenüber seinen Gästen, seinen Mitarbeitern und schließlich auch, weil er mit Leistung überzeugen muss, um auch im nächsten Jahr wieder platziert zu werden.»
Darüber hinaus hätten sich Fahrgeschäfte alle vier bis sechs Jahre einer überaus intensiven Sonderprüfung zu unterziehen, bei der alle dynamisch hochbelasteten Bauteile mit modernsten Prüfmethoden begutachtet werden. «Diese Sonderprüfung ist einmalig auf der Welt», betonte Hakelberg.
Das gesamte Sicherheitssystem wird konstant vom sogenannten Arbeitskreis Fliegende Bauten überprüft, in dem Vertreter der Bundesländer und die Schaustellerverbände zusammenkommen.
«Jedes Jahr legen viele Millionen Menschen unzählige Kilometer ohne jegliche Komplikationen auf und in deutschen Fahrgeschäften zurück», so Hakelberg. «Setzt man die Zahl der Störungen ins Verhältnis zu den zurückgelegten Kilometern, lässt sich im Vergleich mit anderen Fortbewegungsmitteln über Fahrgeschäfte auf Volksfesten wohl behaupten, dass Gäste sich nirgendwo sonst so sicher fühlen dürfen.»