03. Juni 2025 – dpa

Urteil

«Geldstrafe auf Bewährung» wegen Beleidigung Klingbeils

Während Vizekanzler Lars Klingbeil in Hamburg zwei Termine wahrnimmt, muss sich nicht weit entfernt ein 65-Jähriger vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung des SPD-Politikers verantworten.

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Während Vizekanzler Klingbeil zu zwei Terminen in Hamburg ist, wird vor dem Amtsgericht Wandsbek ein 65-Jähriger wegen Beleidigung des SPD-Politikers verwarnt. , Foto: David Hammersen/dpa

Wegen Beleidigung des SPD-Politikers und heutigen Vizekanzlers Lars Klingbeil ist ein 65-Jähriger vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verwarnt worden. Die Verwarnung beinhalte zudem einen Strafvorbehalt von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro - umgangssprachlich auch «Geldstrafe auf Bewährung» genannt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem erhielt er eine Auflage zur Zahlung von 500 Euro.

Der 65-Jährige hatte den SPD-Vorsitzenden Klingbeil den Angaben zufolge im März vergangenen Jahres in einem auf Telegram veröffentlichten Video als «Dreck» bezeichnet. Er war daraufhin wegen Beleidigung angezeigt worden, jedoch nicht von Klingbeil oder einem Vertreter, wie es hieß. Weil er auch gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll, hatte er einen Strafbefehl über 60 Tagessätze erhalten. Dagegen hatte sich der in Wandsbek wohnende Mann zur Wehr gesetzt.

In der jetzt vom Amtsgericht getroffenen Entscheidung wurde der 65-Jährige hinsichtlich des Waffendelikts freigesprochen. Nach Angaben des Gerichts konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er von einem Gewehr, das in seiner Garage gefundenen worden war, gewusst habe.

Die Entscheidung des Gerichts fiel, während sich Klingbeil zu Terminen in Hamburg aufhielt. So besuchte der Vizekanzler die Nachhaltigkeitskonferenz im Rathaus und nahm als Finanzminister an der Präsentation der Jahresbilanz des Zolls teil.

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