18. November 2025 – dpa

Landgericht Stralsund

13 Straftaten an Ostern - 32-Jähriger muss in Psychiatrie

Mit Hammer und Messer bedrohte ein 32-Jähriger an Ostern unter anderem Autofahrer und würgte eine Tankstellenmitarbeiterin. Das Gericht verurteilte den Mann nun.

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Das Landgericht Stralsund verurteilte den Mann wegen 13 Straftaten, die er an Ostern begangen haben soll. (Archivbild)

Ein 32-Jähriger, der an Ostern zahlreiche Straftaten in Greifswald und Rostock begangen hat, muss in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Zudem verurteilte das Landgericht Stralsund den Mann am Montag zu einer Haftstrafe von drei Jahren, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

Der Mann soll laut Anklage an Ostersonntag und Ostermontag an mehreren Orten in Greifswald und Rostock randaliert haben. Unter anderem soll er eine Tankstellenmitarbeiterin gewürgt haben und mit dem Geld aus der Kasse geflüchtet sein. Zudem soll er mehrere Autofahrer mit einem Hammer und einem Springmesser bedroht haben.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten unter anderem Raub, Körperverletzung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Bedrohung vor. Der Angeklagte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Insgesamt 13 Straftaten soll der Mann an beiden Tagen begangen haben.

Das Landgericht Stralsund sah die Anklagepunkte im Wesentlichen bestätigt. Der Angeklagte zeigte sich laut Gerichtssprecherin weitgehend geständig. Teils habe er erkrankungsbedingte Erinnerungslücken gehabt. Er habe sich während der Verhandlung viel entschuldigt und deutliche Reue gezeigt, sagte sie.

Die in der psychiatrischen Einrichtung verbrachte Zeit werde auf die Haftstrafe angerechnet, sagte die Gerichtssprecherin. Die Unterbringung könne auch die Dauer der Haftstrafe übersteigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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