06. Dezember 2023 – dpa

Rostock

Bürgerschaft ebnet Weg zum Verkauf von Grundstücken

Erst kürzlich stellte sich Rostocks Bürgerschaft erneut hinter den geplanten Neubau des Volkstheaters. Für die Umsetzung des 208-Millionen-Euro-Projekts will und muss die Stadt Grundstücke verkaufen. Mit der Zustimmung der Bürgerschaft.

Die Rostocker Bürgerschaft hat grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf städtischer Liegenschaften und Grundstücke zur Finanzierung des geplanten Theaterneubaus gegeben. Es gibt eine Liste 18 potenzieller Objekte. Darunter sind das ehemalige Best Western Hotel in Warnemünde, der jetzige Standort des Theaters und das Güterverkehrszentrum. Als Gesamterlös für alle Objekte werden 120 Millionen Euro veranschlagt. Die Bürgerschaft stimmte am Mittwochabend nach langer Debatte mehrheitlich für die Beschlussvorlage der Verwaltung, zu der über ein Dutzend Änderungsanträge vorlagen.

Der zweite Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, Steffen Bockhahn (parteilos), machte klar, dass die Stadt bei guten Angeboten reagieren werde. «Wir haben nicht ewig Zeit, sind aber nicht verzweifelt und müssen keine Notverkäufe betreiben.» Lange diskutiert wurde, ob das Best Western, das derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird, auf der Liste bleiben soll. Ein Antrag, das Hotel als potenzielles Verkaufsobjekt zu streichen, fand aber keine Mehrheit.

Zunächst sollen Liegenschaften für einen Gegenwert von 34,5 Millionen Euro verkauft werden. Dieser Betrag ist Teil des städtischen Eigenmittelanteils zur Neubaufinanzierung von 75 Millionen Euro. Hinzu kommen 51 Millionen Euro Fördermittel vom Land und ein Darlehen von 82 Millionen Euro.

Um etwaigen Kostenerhöhungen sowie Verzögerungen bei der Vermarktung begegnen zu können, wurde die Liste mit potenziellen Verkaufsflächen laut Verwaltung auf ein Volumen von 120 Millionen Euro erweitert. Die Baukosten für das neue Theater belaufen sich derzeit auf 208 Millionen Euro.

Bei einem Verkauf der Liegenschaften soll seitens der Stadt auf die Vergabe eines Erbbaurechtes verzichtet werden, wodurch der Käufer auch Eigentümer des Grundstücks wird. Für jedes einzelne Grundstück muss im Falle eines Verkaufs ein weiterer Beschluss erfolgen.

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