24. August 2026 – dpa

22. Verhandlungstag

Fall Fabian: Angeklagte weist Vorwürfe zurück

Für die Staatsanwaltschaft ist sie die Mörderin des achtjährigen Fabian. Die Angeklagte widerspricht in ihrer ersten Äußerung diesen Vorwürfen. Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig.

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Im Mordprozesses im Fall Fabian steht der mittlerweile 22. Verhandlungstag an. (Archivbild)

Die im Fall Fabian wegen Mordes angeklagte Frau hat die Tatvorwürfe zurückgewiesen. Die 30-Jährige sagte in einer vor dem Landgericht Rostock verlesenen Erklärung, dass sie den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock), am 13. Oktober erstmals gesehen habe. Der achtjährige Junge aus Güstrow wurde laut Staatsanwaltschaft aber bereits am 10. Oktober 2025 getötet.

Zeugen hatten im Prozess ausgesagt, dass sie die Frau am 10. Oktober mit ihrem auffälligen Pickup-Auto auf einem Feldweg in der Nähe des Fundortes gesehen hätten. Die Angeklagte sagte, sie sei zwar am Tattag in Güstrow und auch in der Nähe des Fundortes bei Klein Upahl spazieren gewesen. Hätte sie die Tat begangen, wie ihr vorgeworfen werde, wäre sie mit Sicherheit «nicht so dumm gewesen» und an Zeugen vorbeigefahren.

Sie erklärte, die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden zu haben, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war. Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30-Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an dem Teich, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.

Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt. Als letzter Verhandlungstag ist bislang der 10. September terminiert. Dann könnte das Urteil gesprochen werden.

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