25. November 2025 – dpa

Mecklenburg-Vorpommern

Fall Fabian: Haftprüfungstermin für Tatverdächtige steht

Eine Frau sitzt nach dem Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow seit Anfang November als Tatverdächtige in U-Haft. Zu Unrecht, findet ihr Anwalt, der Haftprüfung beantragte.

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Im Fall Fabian lässt der Anwalt der seit Anfang November in U-Haft sitzenden Tatverdächtigen die Haftgründe prüfen. (Archivbild)

Vor dem Amtsgericht Rostock ist für Mittwoch kommender Woche ein Haftprüfungstermin für die im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow festgenommenen Tatverdächtige anberaumt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Termin geht auf einen Antrag des Anwalts der Frau zurück, der damit die Entlassung seiner Mandantin aus der Untersuchungshaft erwirken will.

In der Ermittlungsakte beruhten die Haftgründe nur auf Indizien, zumindest mit dem Stand, den er durchgesehen habe, hatte der Rechtsanwalt Andreas Ohm den Schritt begründet. «Eigentliche handfeste Beweise sind der Akte nicht zu entnehmen.» Der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack verwies dagegen in der «Ostsee-Zeitung» darauf, dass mindestens 80 Prozent aller Tötungsdelikte vor Gericht anhand von Indizien entschieden würden. Schließlich sei nur in den seltensten Fällen ein Zeuge bei diesen Taten zugegen.

Ohms Mandantin war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Jüngst hatten Staatsanwaltschaft und Polizei um Hinweise zum Fahrzeug einer Frau gebeten. Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden.

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