09. Juli 2026 – dpa
Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian sind auch nach 19. Verhandlungstagen viele Fragen offen. Unter anderem die, wie die psychischen Probleme der Angeklagten zu bewerten sind.
Die wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagte Frau hat nach Angaben ihres langjährigen Psychotherapeuten eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptom. Allerdings sei die Störung weniger schwer ausgeprägt, und er habe in der Behandlungszeit nie die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme gesehen, sagte der Therapeut, der die Angeklagte von 2017 bis 2025 behandelte und einen psychopathologischen Befund erstellte.
Sie habe ihm gegenüber von einer inneren Leere und einer ausgeprägten Angst vor Menschenmassen berichtet. Das sei auch ein Grund gewesen, warum sie nicht gearbeitet habe. Borderline-Störungen sind Persönlichkeitsstörungen, die vor allem durch die Instabilität von Emotionen, Stimmung und zwischenmenschlichen Beziehungen gekennzeichnet sind. Das treffe auf die Angeklagte zu, betonte der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Laut Staatsanwaltschaft soll die 30-jährige Deutsche Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl mit sechs Messerstichen getötet und den Leichnam anschließend angezündet haben. Die Angeklagte, die bislang zu den Vorwürfen schweigt, war bis zur Trennung im August 2025 vier Jahre mit Fabians Vater liiert und der Junge deshalb oft bei ihr. Beide sind inzwischen wieder ein Paar.
Auch bei den psychotherapeutischen Gesprächssitzungen war Fabian Thema. Die Angeklagte habe sehr viel für das Kind empfunden, «als wäre es ihr eigenes Kind», berichtete der Therapeut, der als sachverständiger Zeuge aussagte. Nach seinem Eindruck sei das Verhältnis zu Fabian sehr liebevoll und fürsorglich gewesen.
Die Angeklagte bezog wegen ihrer psychischen Probleme eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Richter Holger Schütt verwies darauf, dass sie dennoch täglich mit voller Leistungsfähigkeit ihre fünf Pferde versorgte und auch auf Turniere mit vielen Menschen fuhr. «Ich sehe da schon einen Widerspruch», sagte auch der Zeuge.
Im Laufe der Jahre sei die Sozialphobie aber schwächer geworden. Seine Patientin habe sich nach seinem Eindruck auch in schwierigen Situationen gut abgrenzen können. Das sei etwa der Fall im Umgang mit dem leiblichen Vater ihres eigenen Sohnes gewesen, bei dem sie einen guten und souveränen Weg gefunden habe, sich zu distanzieren.
In der Verhandlung wurden auch mehrere Audio- und Videomitschnitte aus der JVA abgespielt. Dabei geht es um einen Besuch von Fabians Vater bei der Angeklagten im Dezember 2025. Die Verteidigung selbst räumte ein, dass die Angeklagte dabei versucht habe, den Vater zu manipulieren.
Auf die Frage des Richters, ob dies als Erklärung der Verteidigung oder als eine Einlassung der Zeugin gewertet werden könne, antwortete der Verteidiger Thomas Löcker: «Das ist ein Vorgeschmack auf die Einlassung.» Die 30-Jährige schweigt bislang zu den Vorwürfen, will sich aber im August erstmals in dem Prozess äußern.
Als weitere Zeuge wurden zwei Polizeibeamte vernommen, die in die Suche nach Fabian beziehungsweise den späteren Ermittlungen eingebunden waren. Dabei ging es auch um den Tag der Durchsuchungsaktion und der anschließenden Festnahme der Angeklagten am 6. November vorigen Jahres. Bei der Durchsuchung habe sie noch ruhig und teilnahmslos gewirkt. Als dann am Nachmittag die Festnahme angeordnet worden sei, habe sie emotional reagiert und geweint, sagte einer der Beamten.
Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin an dem Prozess teil, der bis 10. September terminiert ist. Der Prozess wurde auf Beschluss der Kammer für vier Wochen unterbrochen und wird am 6. August fortgesetzt. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Seit dem Beginn am 28. April wurden Dutzende Zeugen vernommen. Die Verhandlung im Saal 2.002 stößt weiterhin auf großes öffentliches Interesse. Meistens sind zwischen 60 und 130 Personen im Zuschauerraum. Sie müssen im Gerichtsfoyer durch Sicherheitsschleusen. Die Angeklagte selbst wird mit Fußfesseln in den Saal geführt, die ihr nach Beginn der Verhandlung abgenommen werden.
Teil des Prozesses sind auch die aus einer Telefonüberwachung gesicherten Daten sowie zahlreiche WhatsApp-Sprachnachrichten der Angeklagten. Auf Bildschirmen und Großleinwänden werden zudem Fotos, Videos und Schriftstücke gezeigt. Die Sachakte zu dem Fall umfasst 19 Bände, ausgedruckt wären das 45.000 Blatt Papier. Dazu gibt es noch 28 Sonderhefte und diverse Beiakten. Als elektronische Spuren liegen der Kammer 3,6 Terrabyte vor.